Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.43

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GmbH Innsbruck sowie im Rahmen der Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG & Co KG) bzw. der Innsbrucker Immobilien Service GmbH
(IISG) tätig.
Im Vergleich zum Jahr 2018 ist die Planstellenanzahl um 95 (bzw.
6,36 %) gestiegen. Gegenüber dem Jahr 2017 ist die Anzahl um 119
Posten aufgestockt worden. Im Rückblick der letzten 5 Jahre ergibt sich
eine Ausweitung um insgesamt 135 Dienstposten oder 9,44 %.
Iststand

Der tatsächliche Stand zum Jahresende betrug 386 Bedienstete
(- 4,93 % gegenüber dem Dienstpostenplan) im Schema I/III und 1.368
Bedienstete (+ 15,74 % im Vergleich zum Dienstpostenplan) im Schema
II/IV, zusammen also einschließlich der zur Dienstleistung zugewiesenen
städtischen Mitarbeiter (insgesamt 105) 1.754 Bedienstete. Der erhöhte
Personalstand war einerseits darauf zurückzuführen, dass in Mutterschutz bzw. Karenz befindliche Bedienstete zu ersetzen, auf Grund des
Arbeitsplatzsicherungsgesetzes aber im Stellenplan weiterhin auszuweisen waren. Andererseits war eine Reihe von Bediensteten auf Teilzeitbasis beschäftigt. Auf die Gesamtanzahl der zum Jahresende 2019 im
Stand geführten Arbeitnehmer entfielen 589 Teilzeitbeschäftigte, was
einer Summe von 340 Vollbeschäftigten entsprach. Die Anzahl der Vollbeschäftigten betrug somit 1.505.

Personalstruktur

Von den 1.729 Bediensteten des Stadtmagistrates (Stand 31.12.2019)
waren 1.621 Vertragsbedienstete (ohne Lehrlinge) und 133 Pragmatisierte. Dazu kamen 27 Lehrlinge, die in verschiedenen Bereichen der Magistratsabteilungen I bis V in Ausbildung standen. 232 Vertragsbedienstete waren unkündbar gestellt (2018: 1.590 Vertragsbedienstete, davon
242 unkündbar und 139 Pragmatisierte). Die Frauenquote zum Jahresende 2019 belief sich auf 50,23 % gegenüber 49,05 % im Jahr 2018. Der
durchschnittliche Pro-Kopf-Aufwand einschließlich Lohnnebenkosten
(ohne Berücksichtigung der Lehrlinge und der zugewiesenen Mitarbeiter)
betrug im Jahr 2019 € 52,1 Tsd. (2018: € 50,8 Tsd.).

Nebengebühren

Die im Sinne des Innsbrucker Gemeindebeamtengesetzes bzw. der Nebengebührenverordnung der Landeshauptstadt Innsbruck an die aktiven
Bediensteten geleisteten Vergütungen und Zulagen beliefen sich (mit
Ausnahme der Verwaltungsdienstzulage) auf € 10,338 Mio. Gegenüber
dem Vorjahr hat sich der Aufwand um € 638,8 Tsd. (+ 6,56 %) erhöht.
3.2.7 Schulden und Schuldendienst 2019

Schuldenstand per
31.12.2019 und
Schuldendienst im
Jahr 2019

In der Jahresrechnung der Stadt Innsbruck wird zum Ende des Jahres
2019 ein Gesamtschuldenstand im Ausmaß von € 119.937.766,95 dokumentiert.
Dieser ergibt sich rechnerisch in der Weise, als sich der Schuldenstand
zu Jahresbeginn 2019 auf € 121.656.086,92 belief. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2019 vorgenommenen planmäßigen Tilgungen in der
Höhe von insgesamt € 1.718.319,97 lässt sich der in der Jahresrechnung
2019 abgebildete Schuldenstand von € 119.937.766,95 errechnen. Für
Zinsen (und Nebenkosten) wurde ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 1.585.782,32 aufgewendet. Neukreditaufnahmen waren im prüfungsgegenständlichen Haushaltsjahr 2019 keine zu verzeichnen.

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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