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Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf

- S.64

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Maßgebliche Mehr- und Minderausgaben, welche einer Erläuterung gemäß VRV 1997 bedurft hätten, waren nicht zu verzeichnen.
Der Anteil der PG 729 am Gesamtbudget der ausgewählten Posten beträgt 1,62 %. Der entsprechende Anteil am Anordnungssoll beträgt
1,71 %.
Als Ausgaben erfasst wurden u.a. maßgebliche Aufwendungen in Zusammenhang mit der Abschleppung von Fahrzeugen und der Versorgung der Berufsfeuerwehr mit Lebensmitteln.
6 Kassenlage
Kassengebarung,
Kassenbestand –
Sonderregelung für
das Jahr 2019

Aufgrund der Umstellung von der VRV 1997 auf die VRV 2015 bedurfte
es systemseitig einer Umstellungsphase, weshalb es zu einem vorzeitigen Buchungsschluss gekommen ist. Alle Ausgaben und Einnahmen,
soweit sie im laufenden Rechnungsjahr fällig waren, waren zu Lasten
oder zu Gunsten des Rechnungsjahres 2019 bis 10.12.2019 zu verbuchen.
Der von der Stadtkasse zum 31.12.2019 ermittelte buchmäßige Kassenbestand (lt. Kassenbestandsmeldung vom 31.12.2019) ist wie folgt gegliedert:
in €
Bargeld
+ Guthaben bei Bankinstituten

Prüfung Stadtkassa

39.619,38
11.652.921,58

+ Veranlagte Kassenmittel

9.129.652,31

Geldbestand vom 31.12.2019

20.822.193,27

Darüber hinaus führte die Kontrollabteilung am 20.07.2020 eine Revision
der Stadtkasse durch.
Im Zuge der Kassaprüfung stellte die Kontrollabteilung fest, dass die Verrechnung der bisherigen Quartalsabschlussbuchungen des Jahres 2020
auf dem Konto der BTV, IBAN AT34 1600 0001 0064 3057, seitens der
Bank vereinbarungsgemäß auf das ebenfalls bei der BTV geführte Konto
IBAN AT84 1600 0001 0064 3030 umgebucht worden sind. Diese Abschlüsse zugunsten der Stadt Innsbruck in Höhe von insgesamt
€ 1.152,10 sind allerdings von der Stadt nicht verbucht worden. Der Kontrollabteilung wurde in der Zwischenzeit die entsprechende Berichtigung
übermittelt.
Die Niederschrift über die Prüfung der Stadtkasse wurde dem
Herrn Bürgermeister am 23.07.2020 unter der Geschäftszahl
KA-09993/2020 übersandt.
In diesem Zusammenhang wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass im
Zuge der von ihr vorgenommenen Kassaprüfung im Amt für Rechnungswesen beim Tagesabschluss für eine Zahlungsmittelreserve in Höhe von
€ 1.967.083,74 einer Haushaltsrücklage (lt. § 27 der VRV 2015) ein
Bankkonto angegeben wurde, welches laut Tagessaldo des Geldinstitutes vom 20.07.2020 einen Kontostand von Null ausgewiesen hat. Die
Recherche der Kontrollabteilung zeigte, dass die entsprechende Zah-

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Zl. KA-09434/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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