Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Kurzprotokoll_2020.pdf
- S.65
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lungsmittelreserve Anfang des Jahres 2020 auf ein weiteres Konto desselben Bankinstitutes umgebucht worden ist. Im Ergebnis hat allerdings
das Amt für Rechnungswesen die Zahlungsmittelreserve im geprüften
Tagesabschluss dem ursprünglichen Bankkonto zugewiesen.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Amt für Rechnungswesen, zukünftig
ein erhöhtes Augenmerk auf die zeitgerechte Abstimmung der einzelnen
Sachkonten mit den zugehörigen Banksalden bzw. Kontoauszügen zu
legen.
7 (Kennzahlen-)Analyse Rechnungsquerschnitt 2019
Allgemeines zum
Rechnungsquerschnitt
Der Rechnungsquerschnitt gemäß Anlage 5b der VRV 1997 i.d.F. BGBl.
II Nr. 118/2007 gibt in verdichteter Form den Voranschlag bzw. Rechnungsabschluss wieder. Die jeweilige Bezeichnung als „Querschnitt“ basiert auf dem Umstand, dass dieser sämtliche Einnahmen und Ausgaben
des Ordentlichen und des Außerordentlichen Haushalts ausgehend von
festgelegten Einnahmen- und Ausgabenarten über alle Ansätze der funktionellen Gliederung in einem Betrag abbildet.
Kennzahlen anhand
KDZ-Quicktest
Ausgehend vom Rechnungsquerschnitt des Haushaltsjahres 2019 ermittelte die Kontrollabteilung die vom KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung bzw. der KDZ Managementberatungs- und WeiterbildungsGmbH
entwickelten Kennzahlen des so genannten „KDZ-Quicktests“.
Um maßgebliche Entwicklungen und Tendenzen im Zeitablauf erkennbar
zu machen, wurden auch die Kennzahlen aus den jeweiligen Rechnungsabschlüssen bzw. -querschnitten für die Haushaltsjahre 2010 bis
2018 (10-jähriger Vergleichszeitraum) berechnet und dargestellt.
Öffentliche Sparquote
(ÖSQ)
Die Öffentliche Sparquote (ÖSQ) gibt das Verhältnis zwischen dem Saldo 1 – Ergebnis der laufenden Gebarung (KZ 91) und der Summe der
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) ohne Berücksichtigung der
Gewinnentnahmen der Gemeinde von Unternehmungen und marktbestimmten Betrieben der Gemeinde (A 85 – 89) an.
Diese Kennzahl wird in der Weise interpretiert, dass je höher der Wert
liegt, desto mehr Mittel stehen zur (teilweisen) Finanzierung der Ausgaben der Vermögensgebarung zur Verfügung.
Im Haushaltsjahr 2019 ergab sich mit einem Wert von 11,31 % gegenüber dem Vorjahr eine höhere ÖSQ (Vorjahr 2018: 10,26 %). Das Ergebnis der laufenden Gebarung lag im Jahr 2019 bei € 40,04 Mio. (2018:
€ 34,37 Mio.).
Eigenfinanzierungsquote
(EFQ)
Die Eigenfinanzierungsquote (EFQ) gibt an, in welchem Ausmaß die
Ausgaben der laufenden Gebarung (KZ 29) und die Ausgaben der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 49) durch Einnahmen
der laufenden Gebarung (KZ 19) und Einnahmen der Vermögensgebarung ohne Finanztransaktionen (KZ 39) gedeckt sind.
Werte über 100 % bedeuten, dass Mittel zur Schuldenreduzierung bzw.
zum Aufbau von Rücklagen zur Verfügung stehen. Werte unter 100 %
bedeuten im Umkehrschluss, dass die Finanzierung der angesprochenen
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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