Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.10

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- 698 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

Genehmigung der Tagesordnung,
Abwicklung der Sitzungen

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen.
Der Klubobleuterat der Stadt Innsbruck hat
sich angesichts der aktuellen Lage und Entwicklungen aufgrund COVID-19 darauf verständigt, die Sitzung des Gemeinderates
bzw. die Sitzung über die Behandlung des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck am 19.11.2020 und 20.11.2020
durch verschiedenste Maßnahmen drastisch zu kürzen und mit weiteren Vorkehrungen die Gefahr einer Ausbreitung von COVID-19 durch einen potentiellen CoronaCluster im Gemeinderat zu minimieren.
Niemand von uns begrüßt die Notwendigkeit derartiger Maßnahmen, denn lebendige
Diskussionen und Debatten im Gemeinderat
sind wichtig für die Qualität unserer Demokratie. So ist es daher unser ausdrückliches
Ziel, so bald als möglich Gemeinderatssitzungen wieder im gewohnten Umfang abhalten zu können. Der Klubobleuterat hält
darüber hinaus ausdrücklich fest, dass insbesondere die Spezialdebatten der Sitzung
über den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 im kommenden Jahr wieder den
gewohnten zeitlichen Rahmen erhalten
müssen.
Dieser Vereinbarung haben sich auch die
Fraktionen ohne Klubstatus NEOS, FRITZ
und ALI vollinhaltlich angeschlossen.
Ich lasse jetzt über die einzelnen Punkte getrennt abstimmen:

GR-Sitzung 19.11.2020

Punkt 2., Aktuelle Stunde zum Thema "Einsamkeit im Alter - eine zentrale Herausforderung - besonders in Coronazeiten" (Themenauswahl durch TSB):
Beschluss (bei Stimmenthaltung GERECHT, 1 Stimme; einstimmig):
Der Punkt 2. - Aktuelle Stunde - wird auf die
nächste Sitzung des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck vertagt.
Punkte 12., (Behandlung von eingebrachten
Anträgen), 13. (Beantwortung eingebrachter
dringender Anfragen) und 14 (Allfällige Debatten gemäß § 8 Abs. 5 Geschäftsordnung
des Gemeinderates (GOGR):
Mehrheitsbeschluss (gegen GERECHT,
1 Stimme):
Die Punkte 12., 13. und 14. werden auf die
nächste Sitzung des Gemeinderates der
Stadt Innsbruck vertagt.
Punkt 17., Behandlung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck
für das Rechnungsjahr 2021 - Redezeitbeschränkung
Folgende Redezeiten werden vorgesehen:
-

Finanzreferent Bgm. Willi - 15 Minuten

-

Vorsitzender Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen
GR Mag. Stoll - 15 Minuten
Finanzdirektor Mag. Müller - 15 Minuten

-

je 25 Minuten pro Stadtsenatsfraktion (5 à 25 Minuten) 125 Minuten

-

je 15 Minuten pro Fraktion (NEOS,
FRITZ, ALI, GERECHT à 15 Minuten)
60 Minuten

Beschluss (einstimmig):
Vorstehende Redezeitbeschränkung für die
Sitzung über die Behandlung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 wird beschlossen.