Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.12

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wenn der subventionsauszahlenden Dienststelle ein von vom Subventionsempfänger
vollständig ausgefülltes und unterfertigtes
Subventionsansuchen vorliegt.
Aufgrund dieser Formulierung ist es nach
unserer Ansicht nicht ausgeschlossen, dass
der Gemeinderat in Ausnahmefällen auch
Förderungen mit formalen Mängeln wie das
Fehlen der ordnungsgemäßen Unterfertigung beschließen könnte und diese Mängel
bis zur Auszahlung beseitigt werden. Auch
wenn bei einzelnen in der Sitzung des Gemeinderates am 08.10.2020 behandelten
Subventionsansuchen nicht alle formalen
Voraussetzungen nach § 5 Subventionsordnung erfüllt waren, sind die diesbezüglichen
Gemeinderatsbeschlüsse gültig.
Die Auszahlung der beschlossenen Subventionen, bei denen formale Mängel vorliegen, darf jedoch erst erfolgen, wenn diese
Mängel verbessert wurden. Auch beim Fehlen des Verwendungsnachweises der Förderung für das Jahr 2019 darf nicht ausbezahlt werden. Wenn bereits im vorausgegangenen Jahr eine Subvention gewährt
worden ist, hat eine Auszahlung nach
§ 7 Abs. 3 Subventionsordnung nur mehr
dann zu erfolgen, wenn für die Verwendung
der Vorjahressubvention vom Subventionsempfänger ein Verwendungsnachweis vorgelegt wird und dessen Überprüfung durch
den Stadtmagistrat die Rechtmäßigkeit der
Verwendung der Förderungsmittel ergibt.
Abschließend wird empfohlen, dass von den
für Subventionen zuständigen Dienststellen
künftig vor Befassung der für die Beschlussfassung der Förderungen zuständigen Organe eingehend geprüft wird, ob alle in der
Subventionsordnung festgelegten Voraussetzungen wie insbesondere die ordnungsgemäße Fertigung des Subventionsansuchens vorliegen."
Es wird Kenntnis genommen.
8.

PCR-Tests, Durchführung

Bgm. Willi: Vielen Dank für die Durchführung der PCR-Tests. Wir wissen nun alle,
ob wir Corona-positiv oder negativ sind. Die
Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat hat das sehr gut für uns organisiert
und vorbereitet. (Beifall von allen Seiten)
GR-Sitzung 19.11.2020

9.

Gemeinderatssitzung sowie Sitzung über die Behandlung des
Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das
Rechnungsjahr 2021, Ablauf

Bgm. Willi: Die Mittagspause wird von ca.
13:00 Uhr bis 14:00 Uhr sein. Es wird warmes Essen von der Firma Piegger im Messerestaurant serviert. Für die Bezahlung der
Getränke stehen Sammelboxen zur Verfügung - eine beim Eingang in den Raum und
die zweite an der Bar.
Die Essen werden über die Fraktionen abgerechnet und bei den Getränken bitte ich,
einfach gefühlsmäßig bei den Sammelboxen zu bezahlen.
10.

Behandlung des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt
Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021, Änderung Unterlagen

Bgm. Willi: Es gibt noch zwei kleine Änderungen der Unterlagen für die Behandlung
des Jahresvoranschlages der Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr
2021, die heute noch hochgeladen werden
oder mittlerweile schon hochgeladen wurden. Das sind zwei kleine Veränderungen
gegenüber dem Jahresvoranschlag, die bei
der Sitzung zum Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck für das Rechnungsjahr 2021 zur Abstimmung kommen.
Es wird Kenntnis genommen.
11.

Aktuelle Stunde zum Thema "Einsamkeit im Alter - eine zentrale
Herausforderung - besonders in
Coronazeiten" (Themenauswahl
durch TSB)

Aufgrund der aktuellen COVID-19-Situation
wurde der Beschluss gefasst (Seite 698),
diesen Punkt auf die Tagesordnung der
nächsten Sitzung des Gemeinderates zu
setzen.
Bgm. Willi übergibt den Vorsitz an Bgm.Stellv.in Mag.a Schwarzl.