Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.171
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bestand, Schecks, Guthaben bei Kreditinstituten“. Diese hat gegenüber
dem Haushaltsjahr 2018 eine Verminderung um rd. € 23,6 Mio. erfahren.
Sonstige
Verbindlichkeiten
Unter der Bilanzposition „sonstige Verbindlichkeiten“ wurden nicht nur
diverse Verbindlichkeiten (im Zusammenhang mit Erlägen von/für
Dienststellen der Gebietskörperschaften, Gehaltsabzugsgebarung, Einbehaltungen und Überzahlungen von Dritten usw.) in Höhe von rd.
€ 1,8 Mio. und Leibrenten in Höhe von gesamt rd. € 56,1 Tsd., sondern
auch die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gestellungsbetrieb der Stadt
Innsbruck mit einem Wert von € 27,5 Mio. ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
gegenüber
Kreditinstituten
Letztlich waren unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten die Verbindlichkeiten der Stadt Innsbruck gegenüber Kreditinstituten und WBFDarlehen mit einem Wert von rd. € 119,9 Mio. erfasst.
10 Voranschlagsunwirksame Gebarung
Voranschlagsunwirksame Gebarung
Gemäß § 17 Abs. 2 Z 12 VRV ist dem jeweiligen Rechnungsabschluss
ein Nachweis der voranschlagsunwirksamen Gebarung, gegliedert nach
den während des Finanzjahres geführten Konten, anzuschließen.
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2019 hat die Kontrollabteilung wie in den Vorjahren eine stichprobenartige Einschau in
Teilbereiche der voranschlagsunwirksamen Gebarung vorgenommen.
Die nachstehend angeführten Einnahmereste konnten nach Recherchen
der Kontrollabteilung unter Rücksprache mit den zuständigen Dienststellen verifiziert werden, wobei in einigen Fällen Feststellungen getroffen
und Empfehlungen ausgesprochen worden sind:
Verrechnung
Telefonanlage –
Sammelkonto –
Empfehlung
Finanzposition
Bezeichnung
schl. Rest 2019
in €
289600
Verrechnung Telefonanlage – Sammelkonto
2.990,03
287930
Verrechnung Telefonanlage – Sammelkonto
3.019,01
365800
Verschiedene durchlaufende Gelder
8.085.283,31
Über diese Konten werden vom Amt für Informationstechnologie und
Kommunikationstechnik die Telefongebühren für das gesamte Rathaus
einschließlich der Außenstellen, diverse Wartungsgebühren, Kosten für
Alarmanlagen etc. eingebucht und mittels interner Leistungsverrechnung
an die einzelnen Dienststellen anteilsmäßig weiterverrechnet.
Mit Einführung der VRV 2015 mit 01.01.2020 wurde das oben angeführte
Konto 287930 als Ersatz für das Konto 289600 eingerichtet. Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die Telefongebühren des Rathauses für
den Zeitraum 11/2019 von gesamt € 3.019,01 im Buchhaltungssystem
GeOrg statt noch auf dem Konto 289600 bereits mit 31.12.2019 auf dem
neuen Konto 287930 eingebucht wurden, obwohl dieses lt. Auskunft der
Leiterin des Referates Buchhaltung erst ab 01.01.2020 seine Gültigkeit
hätte. Daher scheint auf besagtem Konto mit 31.12.2019 der schl. Rest
von € 3.019,01 auf.
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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