Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.172
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Bei weiteren Recherchen der Kontrollabteilung betreffend den Saldo
bzw. schl. Rest auf dem Konto 289600 per 31.12.2019 in Höhe von
€ 2.990,03 wurde folgendes festgestellt:
Bis zum Jahr 2018 wurde auch das Konto 289100 – Mobiltelefon – Verrechnung vom Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik bewirtschaftet. Ab dem Jahr 2018 wird die Mobiltelefonverrechnung vom Referat Einkauf und Allgemeine Servicedienste durchgeführt. Mit 31.12.2018 schien auf diesem Konto ein schl. Rest von
€ 6.227,60 auf, der als Anfangsbestand im Jahr 2019 ausgewiesen worden ist. Im Jahr 2019 wurden auf oben angeführtem Konto keine Buchungen mehr vorgenommen. Im Zuge der Auflösung des Kontos mit
31.12.2019 erfolgte die Umbuchung dieses Betrages auf das Konto
289600 – Verrechnung Telefonanlage Sammelkonto.
Der rechnerische Nachvollzug des Betrages von € 6.227,60 und damit
zusammenhängend auch der schl. Rest in Höhe von € 2.990,03 war seitens der Kontrollabteilung aufgrund mehrerer und teilweise auch länger
zurückliegender Gegebenheiten (z.B. Um-, Nach-, Doppelbuchungen,
fallweise falsche Kontenzuordnung, Stornos etc.) nicht möglich.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Buchhaltung in Absprache mit
dem Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik den
schl. Rest des Kontos 289600 in Höhe von € 2.990,03 im Detail abzustimmen, da dieser naturgemäß den Anfangsbestand per 01.01.2020 auf
dem neuen Konto 287930 – Verrechnung Telefonanlage Sammelkonto
darstellt. Im Anhörungsverfahren dazu teilte das Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik mit, dass der Empfehlung der
Kontrollabteilung entsprochen werde.
Verschiedene
Durchlaufende
Gelder – Empfehlung
Im Rahmen der Prüfung des Rechnungsabschlusses 2018 hat die Kontrollabteilung den schl. Rest auf dem betreffenden Konto in Höhe von
damals € 3.253.395,26 bereits verifiziert und dazu einige Feststellungen
und Empfehlungen getroffen. Insbesondere auch zur Bereinigung allfälliger buchhalterischer Altlasten empfahl die Kontrollabteilung dem Amt für
Rechnungswesen der MA IV in Zusammenarbeit mit den jeweils fachzuständigen Dienststellen, künftig eine Abstimmung der schl. Reste bezüglich der Konten der durchlaufenden Gebarung zumindest zum Ende des
Jahres für den jeweiligen Rechnungsabschluss vorzunehmen. Im Rahmen des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens ist die Umsetzung der
Empfehlung von den betreffenden Dienststellen soweit wie möglich zugesichert worden.
Die Kontrollabteilung stellte allerdings im Zuge der aktuellen Prüfung des
Jahresabschlusses 2019 bei der Nachschau auf dem Konto 365800 –
Verschiedene durchlaufende Gelder einen schl. Rest in beträchtlicher
Höhe von € 8.085.283,31 fest und hat erneut eine Abstimmung des betreffenden Kontos vorgenommen:
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Zl. KA-09434/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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