Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.198
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52.)Wenn nein, warum nicht?
53.)Unter anderem ergibt sich aus der Richtlinie folgende Erkenntnis 3: ,,Als Richtwert für die
Einsatzkriterien von Begegnungszonen wird eine Zahl von Fußgänger- und Radfahrquerungen
pro Stunde und 100 m Länge von 50 bis 500 bei einer maximalen Verkehrsfrequenz von 1.000
Kfz pro Stunde angegeben. Bei noch größerer Fußgänger- und Radfahrquerungen pro Stunde
als 500 sind gesonderte, vertiefende Eignungsprüfungen erforderlich."
Haben Sie diese vertiefenden Eignungsprüfungen durchführen lassen?
Wenn ja, wann, durch wen und wie lauten die konkreten Ergebnisse? (Bitte um Übermittlung
sämtlicher Erkenntnisse)
54.)Wenn nein, warum nicht?
55.)Unter anderem ergibt sich aus der Richtlinie folgende Erkenntnis 4: ,,Im Rahmen der
Umsetzung einer Begegnungszone ist die Partizipation aller Beteiligten bzw. Betroffenen von
großer Bedeutung. Damit können auch die Anforderungen der künftigen Benutzer bzw.
Nutznießer in der Planungsphase berücksichtigt werden. Wichtig ist auch die künftigen
Benutzer über die Regeln und Auswirkungen einer Begegnungszone umfassend zu
informieren."
Haben Sie Partizipation bzw. umfassende Information durchgeführt bzw. durchführen
lassen?
56.)Wenn ja, wann, durch wen und wie sah diese Partizipation bzw. Information konkret aus?
(Bitte um Übermittlung sämtlicher diesbezüglicher Informationen)
57.)Wenn nein, warum nicht?
58.)Dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck liegen bis heute keine Informationen und
Unterlagen vor, aus denen hervorgehen würde, dass Sie diese oben erläuterten Richtlinien
für
die
Einrichtung
von
Begegnungszonen
im
Sinne
der
Österreichischen
Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr eingehalten haben. Warum?
59.)Dem Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck haben Sie bis dato nur sehr wenige
Informationen zu dieser „Begegnungszone Innenstadt" vorgelegt. Weder im Zuge Ihrer
zeitweiligen
Verordnung
noch
als
Unterlage
für
die
dauernde
Verordnung
der
„Begegnungszone Innenstadt" des lnnsbrucker Gemeinderates. Grundlagen fehlen so gut wie
komplett.
Dargestellt haben Sie bis dato nur:
Die betroffenen Straßen(-züge)
Stellungnahmen
des
Stadtpolizeikommandos
Innsbruck,
der
lnnsbrucker
Verkehrsbetriebe, verschiedener Ihnen weisungsgebundener Stadtbediensteter sowie