Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf

- S.224

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2020
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
6
(zu Punkt 61.6)

Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am

l

Nov. 20?1

G G ·"L~ ~ "lO()__p
Geschä sstelle Gemeinderatund Stadtsenal

ali

alternative liste
innsbruck

Innsbruck, 19.11 .2020

Prüfantrag
Stundung der Mieten für Stadtwohnungen bei
Covid-19-bedingtem Einkommensverlust

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Prüfung einer Verlängerung der
Stundungsfrist und eine erneute Möglichkeit für Mietstundungen für Mieter*innen von
Stadtwohnungen zu erwirken , die aufgrund von Covid-19-bedingtem
Einkommensverlusten ihre Miete nicht mehr bezahlen können .
Zudem wird Herr Bürgermeister beauftragt sich einzusetzen, dass auch auf Landesund Bundesebene Maßnahmen ergriffen und verstärkt werden, um Mieter*innen zu
unterstützen, deren wirtschaftliche Lage sich aufgrund der Corona-Pandemie massiv
verschlechtert hat.

Begründung:
§ 1 des 2. Covid-19-Justizbegleitungsgesetzes vom 1. April 2020 sieht die

Rückzahlung der gestundeten Mieten bis zum 31 . Dezember 2020 vor und hat den
Zweck, die Rechtsfolgen für Mieter*innen , deren Einkommenssituation sich aufgrund
der Maßnahmen zur Bekämpfung massiv verschlechtert hat, zu beschränken . Der
Vermieter kann den offenen Mietrückstand gemäß der aktuell geltenden
Gesetzeslage ab 1. Jänner 2021 gerichtlich geltend machen.
Die Anfrage vom 25 .06. zum Umgang der IIG mit Covid-19-bedingten Härtefällen
brachte zutage , dass sich die IIG hier lediglich an die bundesgesetzlichen Vorgaben
hält, dass sie jedoch über die bundesgesetzlichen Vorgaben hinaus keine weitere
Mietstundung für Menschen mit Covid-19-bedingtem Einkommensverlust in Aussicht
gestellt hat.

tea m @a lterna tivelis te.at / www .alternative liste.at