Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-11-19-GR-Protokoll.pdf
- S.51
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wir die Landeshauptstadt sind. Andere Bezirke mit weniger EinwohnerInnen sind stärker betroffen als wir.
Weihnachtsmarkt in Wilten abgesagt wurden. Das war die Intention dieser VeranstalterInnen vor Ort, weil sie es nicht schaffen.
Ich habe den Optimismus, dass das Zusammenhalten aller und die Maßnahmen des
Lockdowns dazu führen, dass wir bis zum
06.12.2020 mit den Zahlen sehr weit unten
sind. Dann frage ich mich, was uns daran
hindert, die Märkte mit dem reduzierten
Konzept und der entsprechenden Stimmung
abzuhalten. Alle Wirtschaftstreibenden und
Geschäftsleute kennen die Formel: Ein Euro
am Weihnachtsmarkt sind zwei zusätzliche
Euros in den umliegenden Geschäften, die
dringend Umsätze brauchen.
Der vorliegende Antrag wurde von uns
schon seit längerem vorbereitet. Während
der letzten Sitzung des Gemeinderates, die
ich kurz verlassen musste, war ich beim
Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer (TVBI), wo diese Ausfallshaftung
beschlossen wurde. Da es heuer in CoronaZeiten für genau diese Personen sehr
schwierig ist, sollte man diese unterstützen.
Wenn man sich das vor Augen führt, halte
ich diesen Beschluss für sehr gut argumentierbar. Ich glaube, dass wir damit dem Wirtschaftsleben unserer Stadt und den kommunalen Steuereinnahmen etwas Gutes
tun.
GR Onay: Die Weihnachtsmärkte heißen
bei uns Christkindlmärkte - das zur Korrektur. (Beifall von allen Seiten)
Ich kann bei diesem Tagesordnungspunkt
der Argumentation der SPÖ viel abgewinnen. Der Antrag besteht aus zwei Punkten
und deshalb würde ich um getrennte Abstimmung bitten. Beim ersten Punkt betreffend die Ausfallshaftung sehe ich das genauso wie die SPÖ und würde am liebsten
dagegen stimmen. Bekommen die Christkindlmärkte in Wilten und in St. Nikolaus
auch eine Ausfallshaftung? Eher nicht. Hier
besteht für mich eine Ungleichheit.
Die Erlassung der Kosten für die Grundüberlassung finde ich fair. Dem kann man
auch zustimmen.
Deshalb bitte ich um eine getrennte Abstimmung der zwei Punkte.
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich habe es
vernommen, möchte aber darauf hinweisen,
dass dem Akt zu entnehmen ist, welche
Christkindlmärkte damit gemeint sind. Auch
die von Dir, GR Onay, angeblich ungleich
behandelten, sind dabei.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc:
Ich möchte noch einmal aufklären. Es ist
Fakt, dass von Seiten der VeranstalterInnen
die Kaiserweihnacht am Bergisel, der Weihnachtsmarkt auf der Hungerburg und der
GR-Sitzung 19.11.2020
Wir werden am Marktplatz, in der MariaTheresien-Straße und in der Altstadt nicht
die Möglichkeit haben, die Stände in dem
Umfang aufzubauen und den klassischen
Markt abzuwickeln. Wir werden aber alles
daransetzen, dass wir für eine weihnachtliche Stimmung sorgen und versuchen, die
Gastronomie einzubinden.
Meiner Einschätzung nach ist der Weihnachtsmarkt zur heutigen Zeit im klassischen Sinne nicht durchführbar. Wir dürfen
nicht glauben, dass am 07.12.2020 wieder
volle Normalität herrscht. Wir werden unter
allen Sicherheitsauflagen und allen Aspekten schauen müssen, dass wir den Alltag irgendwie wieder gestalten können. Hier werden wir in der Stadt Innsbruck für eine bestmögliche weihnachtliche Stimmung sorgen.
Die Märkte, wie wir sie kannten, werden so
nicht stattfinden können.
StRin Dengg: Als dieses Thema im Stadtsenat besprochen wurde, wussten wir
schon, dass wir die Märkte aufgrund der
Tatsache, dass Essen nicht im Stehen und
Gehen konsumiert werden darf, sondern nur
sitzend, verändern müssen. Die Verunsicherung in diesem Saal kann ich jetzt allerdings nachvollziehen. Es klang so, als ob
der Weihnachtsmarkt in Wilten und der Kaisermarkt am Bergisel sowieso schon abgesagt wurden - seitens der Betreiber wohlgemerkt. Das erfahre ich heute auch zum ersten Mal.
Trotzdem müssen wir schauen, was wir
wirklich in der Altstadt, der Maria-TheresienStraße und am Marktplatz machen. Meine
Frage dazu ist, wann das vor allem die Betreiberinnen und Betreiber erfahren? Seit
drei Wochen sind die Gastronomiebetriebe
in der Stadt Innsbruck geschlossen bzw. haben sie Betretungsverbot.