Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.1
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-1-
KIP 2017 sowie die dazugehörigen
Zahlungsmittelreserven in Höhe von
€ 2.049.350,-- bzw. € 290.000,-- (somit
insgesamt € 2.339.500,--) aufgelöst.
K u r z p r o t o k o l l
G R - S i t z u n g
1 0 . 1 2 . 2 0 2 0
2.
1.
MagIbk/34613/LA-LSA/1/SAG/1
Stadt Innsbruck, Ausübung des
Vorkaufsrechtes betreffend
Grundstück in KG Amras
3.
Beschluss (einstimmig):
2.
Die Stadt Innsbruck erwirbt in Ausübung ihres Vorkaufsrechtes von
das Grundstück
in
, KG 81102 Amras zum Kaufpreis von
zuzüglich 3,5 % Grunderwerbsteuer in
Höhe von
und 1,1 % Eintragungsgebühr in Höhe von
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
1.
Die Bedeckung des Grundstücksgeschäftes erfolgt aus folgenden Positionen des Voranschlages 2021:
2.
IV 16708/2020
Auflösung von Haushaltsrücklagen und Zahlungsmittelreserven
für das Finanzjahr 2020
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
1.
Zur finanziellen Bedeckung der städtischen Vorhaben "NMS Wilten - Großinstandsetzung" und "KG Reichenau Süd
- Gruppenerweiterung" werden die für
diesen Zweck angelegten Haushaltsrücklagen aus den Mitteln des
GR-Sitzung 10.12.2020
€ 600.000,--
Seniorenheim St. Raphael € 265.750,-Stiftung Nothburgaheim
€ 200.000,--
bedingt durch die COVID-19-Einschränkungen zum Teil nicht gänzlich
durch die Einrichtungen verbraucht und
abgerufen werden können.
1.846000-001100 (Wohn- und Geschäftsgebäude - Unbebaute
Grundstücke)
(alle AOB 182).
Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck nimmt zur Kenntnis,
dass die mit Gemeinderatsbeschluss
vom 16.07.2020, Zahl wie oben, gewährten Förderungen an die Wohnund Pflegeheime, konkret
Haus St. Josef am Inn
1.780100-001100 (Wirtschaftsförderung - unbebaute Grundstücke)
1.612000-003100 (Gemeindestraßen Grundstücke zu Straßenbau)
IV 8880/2020
Förderung von privaten Wohnund Pflegeheimen; COVID-19 bedingte Anpassungen
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
1.
Zur Sicherung der Liquidität der Stadt
Innsbruck wird die allgemeine Haushaltsrücklage sowie die dazugehörige
Zahlungsmittelreserve in Höhe von
€ 11 Mio. aufgelöst.
2.
Um den Verfall der beschlossenen finanziellen Mittel zu verhindern und die
Durchführung der erforderlichen Maßnahmen in den Heimen sicherzustellen,
können entweder
a) geringfügige Anpassungen der unterstützten Maßnahmen erfolgen
(beispielsweise Druckgarbraisiere
statt Bodenbelag Garten und Zimmertüren) oder
b) die noch offenen Positionen mittels
Akontozahlungen im Vorhinein an
die Einrichtungen geleistet werden.