Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.2

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-2-

Bei Leistung einer Akontozahlung sind
die Einrichtungen gleichzeitig zu verpflichten, sobald wie möglich - jedenfalls aber im Jahr 2021 - die Belege für
die Verwendung dieser Mittel an die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, zu übermitteln.

die zur Aufarbeitung der Heimerziehung in früheren städtischen Kinderheimen abgeschlossen ist. Allen Projektbeteiligten und AutorInnen unter der
Federführung von Univ.-Doz. Dr. Horst
Schreiber wird dafür Dank und Anerkennung ausgesprochen.
2.

4.

MagIbk/13480/PW-STS/19
Pauschalierte Parkabgabe für
Pflege(fach)assistentInnen und
Hebammen in Innsbruck, Änderung der Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014

Beschluss (einstimmig):

6.

Analog zur pauschalierten Parkabgabe für
private Pflege- und Betreuungsdienste wird
hierfür eine pauschalierte Parkabgabe von
€ 6,18 pro Monat eingehoben (zuzüglich
Eingabegebühren und Verwaltungsabgaben).
5.

V KU-16587/2020
Aufarbeitung der Heimerziehung
in früheren städtischen Kinderheimen, Abschluss des Projektes

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 02.12.2020:
1.

Es wird zur Kenntnis genommen, dass
mit dem Erscheinen des Buches "Gründerzeiten" über die sozialen Angebote
für Jugendliche in Innsbruck zwischen
den Jahren 1970 und 1990 (Autorin Andrea Sommerauer/Autor Hannes
Schlosser; Band 70 der Veröffentlichungen des Stadtarchivs) die mit Beschluss des Gemeinderates vom
10.07.2014 beauftragte historische Stu-

GR-Sitzung 10.12.2020

MagIbk/30655/SU-WT/47
Live Events Innsbruck GmbH, Ansuchen um finanzielle Unterstützung der "Music Hall Innsbruck"

Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Die Berufsgruppen der Pflege(fach)assistentInnen und Hebammen werden in den in
§ 6 Abs. 3 Innsbrucker Parkabgabeverordnung 2014 (IPAbgVO) festgelegten Personenkreis aufgenommen und wird den genannten Berufsgruppen dadurch das zeitlich
unbefristete Parken in den parkraumbewirtschafteten Zonen von Innsbruck zur Ausübung ihrer Dienste ermöglicht.

Die über dem damaligen Beschluss
des Gemeinderates liegenden Mehrkosten in Höhe von insgesamt
€ 2.993,31 werden genehmigt. Die Bedeckung erfolgt über die Haushaltsstelle für Heimopferentschädigungen.

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 02.12.2020:
Die Stadt Innsbruck gewährt der Live
Events Innsbruck GmbH, vertreten durch
Geschäftsführerin Natalie Schretter, für die
getätigten Investitionen im Rahmen der
Übernahme und den weiteren Fortbestand
der Music Hall Innsbruck, Grabenweg 74,
eine Förderung von € 50.000,--.
Die Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und
Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung und der Auszahlung der Förderung
beauftragt und ermächtigt.
Die Bedeckung für diesen Investitionskostenzuschuss ist auf der Vp. 1/780100755500; Wirtschaft, Transfers an Unternehmen (SU), gegeben.
7.

IV - 09654/2020
Voranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck für das Finanzbzw. Wirtschaftsjahr 2021, Korrektur der Änderungsliste

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von FRITZ, 1 Stimme; gegen NEOS,
2 Stimmen):
Antrag des Stadtsenates vom 09.12.2020:
Die Stadt Innsbruck beschließt die beiliegenden Korrekturen der Änderungsliste zum
Voranschlag 2021.