Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.119
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damit wir nicht nur etwas gegen die schwierige Situation von Studierenden in der
Corona-Situation tun, sondern auch Gutes
für die Stadtkasse.
GRin Mag.a Seidl: Wir werden diesen Antrag ablehnen. Wir haben das Thema intern
sehr intensiv diskutiert. Ich finde es zum
einen sehr spannend, denn ich hatte, was
die Hauptwohnsitzmeldung betrifft schon einen Antrag im Gemeinderat gestellt, der
dann vom Stadtsenat mit breiter Mehrheit
abgelehnt wurde. Interessant ist, dass jetzt
von den GRÜNEN, die ihn ebenfalls abgelehnt hatten, ein neuer Antrag kommt, der
sich auf Hauptwohnsitzmeldungen bezieht.
Es würde mich sehr überraschen, wenn dieser heute durchgehen würde, obwohl ein
früherer Antrag abgelehnt wurde. Die
Gründe für die Ablehnung, die mir damals
mitgeteilt wurden, treffen diesen Antrag
ebenfalls.
Die Ablehnung begründet sich darin, dass
wir die Mietzinsbeihilfe vor nicht allzu langer
Zeit ohne Befristung abgeschafft haben.
Warum? Es hat aufgrund einer Nichtregulierung in dieser Stadt ein explodierendes
Mietpreismodell hervorgerufen. Man hatte
gesagt, jede/r die/der in der Stadt Innsbruck
eine Wohnung mietet, bekommt sofort Mietzinsbeihilfe, egal wie ihre/seine Vermögensund Einkommenssituation ist.
Das hat dazu geführt, dass die Mieten in der
Stadt Innsbruck, was den Studierendenmarkt betrifft, deutlich angezogen haben.
Das würde auch bei dieser Mietzinsbeihilfe
wieder passieren. Wir gehen also davon
aus, dass die Mieten zusätzlich in die Höhe
getrieben werden und eigentlich genau diejenigen fördert, die die GRÜNEN eigentlich
nie fördern wollten, nämlich die ImmobilienbesitzerInnen, die dann automatisch die
Beihilfe auf ihren Mietpreis aufschlagen.
Das verstehe ich aus sozialpolitischer Sicht
überhaupt nicht, weil es eine Verschiebung
in eine Richtung wäre, die wir eigentlich
nicht wollen. Womit ich mich allerdings anfreunden könnte, wäre, dass man bei Wohnungen für Studierende, die die Stadt Innsbruck selbst baut, darüber nachdenkt, ob
ein Hauptwohnsitz notwendig sein wird. Dafür plädiere ich sehr stark.
GR-Sitzung 10.12.2020
Also diese städtische Mietzinsbeihilfe, die
wir erst abgeschafft haben, über die Hintertüre wiedereinzuführen und damit für Studierende den Wohnungsmarkt zusätzlich
anzuheizen, finde ich eine ganz schlechte
Idee.
Zu den € 1.400,-- aus dem Finanzausgleich:
Wenn wir die ehemalige Höhe der Mietzinsbeihilfe für Studierende heranziehen, ist alles, was wir an Fördermitteln durch den
Bund erhalten, damit aufgebraucht. Insgesamt würden dann die Einnahmen, die die
Stadt Innsbruck lieber für Infrastrukturmaßnahmen lukrieren sollte, aufgefressen und
an ImmobilienbesitzerInnen übertragen. Zusätzlich würden die Mieten in die Höhe
schnellen.
Das sind die Punkte, warum wir diesen Antrag nicht annehmen werden.
GR Wanker: Zum Gesagten meiner Vorrednerin ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen. Aus zeitökonomischen Gründen bitte
ich einfach, meine Wortmeldungen zum
Thema in dieser und der vergangenen Periode nachzulesen. Es gibt noch eine Reihe
weiterer Argumente, warum man diesem
Antrag eigentlich nicht zustimmen kann.
Ich bitte, dass in diesem Haus Anträge, die
eine klare Förderung und entsprechende
Bereicherung von EigentümerInnen herbeiführen, nicht mehr eingebracht werden. Wir
haben es in den Inseraten für studentisches
Wohnen permanent gesehen, dass die
Mietzinsbeihilfe in die Miete eingepreist
wurde.
Wer immer für leistbares Wohnen in dieser
Stadt ist, ein solcher Antrag ist kontraproduktiv und bringt uns keinen Schritt weiter!
GR Kunst: GR Wanker, Du sprichst mir aus
der Seele, es ist alles gesagt.
Ich glaube eher, dass es GR Lukovic, BA
MA weniger um den Finanzausgleich ging,
als um die Wahlberechtigten, denn mit
abnehmenden Hauptwohnsitzanmeldungen
der Studenten verlieren auch die GRÜNEN
Stimmen. Das ist nach meiner Meinung, der
Hauptgrund, wieso er den Antrag stellt. Die
Mietzinsbeihilfe wird ihm ja wahrscheinlich
egal sein.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)