Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2020

/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf

- S.283

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(zu Punkt
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

.1)

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 30.11.2020

Begegnungszone Innenstadt, Verordnung, Vorprüfung und Umsetzung;
Zahl GfGR/263/2020;
ANFRAGE von FPÖ, FRITZ und GERECHT vom 19.11.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
FPÖ , FRITZ und GEREC HT haben am 19.11.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Im September 2020 haben Sie, Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl, im Alleingang und ohne Beschluss des Gemeinderates die Verordnung über eine zeitweilige "Begegnungszone Innenstadt" erlassen. Einer solchen Verordnung müssen konkrete Schritte vorangehen, es bedarf
einer peniblen Vorprüfung (Gutachten/Analysen/Ermittlungsverfahren).
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:

Wie lautete Ihre konkrete Verordnung vom September 2020, mit der Sie eine zeitweilige "Begegnungszone Innenstadt" umgesetzt haben? (Bitte um Übermittlung
dieser Ihrer Verordnung.)

Antwort:

Aufgrund der § § 43 Abs. 1 lit. b) und 94d und 94b StVO 1960, BGBl. Nr. 159,
zuletzt geändert durch das Gesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird im Interesse der
Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs folgende Verkehrsregelung verfügt:
A) MERANER STRASSE / ERLERSTRASSE / GILMSTRASSE (STADTFORUM) /
WILHELM-GREIL-STRASSE:
1. "Bodenmarkierung" (§ 55 StVO i.V.m. der Bodenmarkierungsverordnung)
gemäß beiliegendem Plan Nr. 023-20/06 des Amtes für Verkehrsplanung,
Umwelt vom 07.09.2020.