Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.284
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B) MERANER STRASSE:
1. "Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e StVO)
a) an der Kreuzung mit der Maria-Theresien-Straße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Osten.
b) nach der Kreuzung mit der Wilhelm-Greil-Straße, für den Verkehr in
Fahrrichtung Westen.
2. "Ende einer Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9f StVO)
a) an der Kreuzung mit der Maria-Theresien-Straße, für den Verkehr in
Fahrtrichtung Westen.
b) vor der Kreuzung mit der Wilhelm-Greil-Straße, für den Verkehr in
Fahrrichtung Osten.
3. Die mit Verordnung des Gemeinderates der Stadt Innsbruck vom
25.07.2002, Zl. II-SV-995/2002 unter Punkt 3 in der Meraner Straße, im Bereich zwischen der Erlerstraße und der Maria-Theresien-Straße verfügte
"30 km/h-Zone" wird gleichzeitig aufgehoben.
4. Der mit Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck vom
04.03.1991, Zl. VI-1211/1991 – B/STV, Zl. VI-1786/1991 – B/STV unter
Punkt 9 in der Meraner Straße vor der Kreuzung mit der Maria-TheresienStraße verfügte "Schutzweg" wird gleichzeitig aufgehoben.
C) ERLERSTRASSE:
1. "Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e StVO)
an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Süden.
2. "Ende einer Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9f StVO)
an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Norden.
3. Das mit Verordnung der Bürgermeisterin der Stadt Innsbruck vom
05.09.2013, Zl. II-0273/2013-3 unter Punkt 2 in der Erlerstraße an der Kreuzung mit der Meraner Straße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden verfügte "Vorrang geben" wird gleichzeitig aufgehoben.
D) SPARKASSENPLATZ:
1. "Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9e StVO)
an der Kreuzung mit der Erlerstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Osten.
2. "Ende einer Begegnungszone" (§ 53 Abs. 1 Z. 9f StVO)
an der Kreuzung mit der Erlerstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung
Westen.
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