Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.305
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Abs. 1 TROG Vorbehaltsflächen für geförderten Wohnbau ansuchen würden
bzw. hierzu privatrechtliche Verträge abschließen, könnten auch solche Flächen gewidmet werden.
Frage 5:
Bis wann beabsichtigt die Stadt Innsbruck eine vollständige elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplanes und eine dahingehende Einsichtsmöglichkeit für die Allgemeinheit?
Antwort:
Eine elektronische Kundmachung des Flächenwidmungsplans erfolgt NACH
der gesamtstädtisch digitalen Neufassung des Flächenwidmungsplans.
Diese ist gemäß TROG 2016 innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft des
ÖROKO 2.0 (31.03.2020) fertigzustellen. Die Vorgangsweise erfolgt in direkter Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde Amt der Tiroler Landesregierung.
Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße
Mag.a Susanne Plankensteiner
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