Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.51
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Gehsteigen in der Innenstadt anlegen würden, wo Radfahrende kreuz und quer über
den Gehweg fahren, Menschen auf die
Straßen hüpfen müssen, um nicht überrollt
zu werden…
Lasst die Kirche einmal im Dorf und
GR Buchacher, verzichte einmal auf diese
Schlagwörter, die gebetsmühlenartig daherkommen und die jeglicher Grundlage entbehren! (Unruhe im Saal)
Die Höttinger Gasse ist das beste Beispiel
hierfür. Der Gehsteig ist dort 60 cm breit. In
der Höttinger Gasse fahren tagtäglich RadfahrerInnen gegen die Einbahn. Dort muss
man als FußgängerIn flüchten, um nicht
überfahren zu werden!
Ich sage Euch noch etwas: Wir haben mit
dem Land Tirol die Mühlauer Brücke sanieren lassen. Dort wurden Fahrstreifen reduziert. Wir haben die BürgerInnen aus Hall in
Tirol nicht darüber informiert! Wir haben keinen Partizipationsprozess mit den Menschen aus Hall in Tirol durchgeführt. Nun
können sie dort nicht mehr auf einer vierspurigen Strecke fahren. (Unruhe im Saa)
Das heißt Folgendes: Wenn nun argumentiert wird, dass die Fahrradstraße in der Dr.Stumpf-Straße das non plus ultra ist - das
ist sie nicht -, dann müssen wir das gleiche
Maß in der Innenstadt anlegen. Dort trauen
sich die Menschen schon gar nicht mehr auf
den Gehsteigen zu gehen. Aufgrund der
vielen Radfahrenden sind das gar keine
Geh-, sondern "Fahrradsteige"!
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Zur Info: Auf Gehsteigen darf man
nicht Rad fahren, sondern ausschließlich
gehen. Vielleicht verwechselst Du Gehsteige mit Fahrradstraßen oder Fahrradstreifen. (Beifall)
Bgm.-Stellv.in Mag.a Schwarzl: Ich kann
die Argumentationskette bezüglich meines
Darüberfahrens und der fehlenden Informierung der AnrainerInnen nicht Ernst nehmen.
Schauen wir uns die Folgen der Verordnung
einer Fahrradstraße an: Konsequenzen gibt
es nur für diejenigen, die nicht mehr durchfahren dürfen!
Wen muss ich beteiligen? Jemanden aus
dem O-Dorf, der zum Universitäts-Sportinstitut Innsbruck (USI) möchte und über die
Dr.-Stumpf-Straße fährt? Für AnwohnerInnen ändert sich ja nichts, außer dass ein
Tempolimit von 30 km/h gilt! Dort kann man
ohnehin nicht schneller fahren! Für die AnrainerInnen kann es nur besser werden!
(Beifall)
Es wird dort weniger Durchzugsverkehr geben und das Tempolimit von 30 km/h lässt
sich gut kontrollieren. Im Endeffekt hätte ich
also alle BürgerInnen außer die AnrainerInnen informieren müssen. Von dieser Verordnung sind alle BürgerInnen mit Ausnahme der AnwohnerInnen betroffen! Vielleicht betrifft es auch die BürgerInnen aus
Völs, wenn die Kranebitter Allee einmal gesperrt ist.
GR-Sitzung 10.12.2020
Also wirklich… Dieses Vorgehen war ein
Darüberfahren, das sondergleichen sucht!
(GR Depaoli: Genau das ist es!)
Asche auf mein Haupt! Die Behörde verordnet wahrscheinlich täglich eine temporäre
30 km/h Zone, weil irgendwo eine Familie
oder ein Bauträger ein Haus errichtet. Die
Behörde fährt einfach darüber! Die AnwohnerInnen werden davor nicht eingebunden!
Sollen Baugenehmigungen nur noch erteilt
werden, wenn man 70 km/h fahren darf?
Ich bitte die ZuseherInnen dieser Sitzung,
sich die Argumente auf der Zunge zergehen
zu lassen. Es ist nur noch lächerlich!
Schlimmer kann es nicht mehr werden! Hier
sitzen Menschen, die in der MentoringGruppe-Rad gesessen sind.
In den Budgetverhandlungen wurde geweint
und gesagt, dass zu viel Geld für den Masterplan Radverkehr 2030 ausgegeben wird.
Nun schlagen wir etwas vor, dass nichts
kostet, aber das ist gewissen Leuten auch
nicht Recht! (Beifall und Unruhe im Saal)
Langsam muss sich eine große Mehrheit in
diesem Haus überlegen, was die Menschen
dort draußen eigentlich noch denken sollen.
StR Federspiel: Ich stelle den Antrag,
auf Schluss der Debatte.
Mehrheitsbeschluss (gegen GRin Dipl. Soz.Wiss.in Arslan, GRin Bex, BSc, GR Lechleitner und GR Lukovic, BA MA, 4 Stimmen)
Der Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
StRin Mag.a Mayr: An der Wortmeldung von
Frau Bürgermeister-Stellvertreterin hat man