Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.58
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44.
MagIbk/34584/SP-FW-HA/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F46, Höttinger Au,
Bereich Fischnalerstraße 24 bis
28 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F32), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HA-F46, Höttinger Au, Bereich Fischnalerstraße 24 bis 28 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HAF32), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016 wird
beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
45.
MagIbk/28595/SP-FW-IN/1
Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30,
Innenstadt, Bereich Adamgasse 1-7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F5), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum Entwurf
eingegangen. Eine davon mit einer Unterschriftenliste. Die Stellungnahmen liegen
dem Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
GR-Sitzung 10.12.2020
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Die erforderlichen vertraglichen Absicherungen liegen vor.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig,
den Flächenwidmungsplan Nr. IN-F30, Innenstadt, Bereich Adamgasse 1-7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. INF5), gemäß § 36 TROG 2016 zu beschließen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen
Mitgliedern des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte herzlich
bedanken. Wir haben es uns mit dieser Entscheidung nicht leichtgemacht. Es hat sich
jede/r sehr intensiv bemüht und mit den
Gutachten, die von den AnrainerInnen eingebracht wurden, auseinandergesetzt.
Es gibt natürlich die berechtigte Sorge, dass
sich etwas verändert, wie immer, wenn in
der Nachbarschaft gebaut wird. Es wird befürchtet, dass das Projekt Auswirkungen
auch auf die AnrainerInnen hat. Das ist
nachvollziehbar und verständlich.
Nach sorgfältiger Abwägung im Ausschuss
für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte - ich glaube, da darf ich für alle sprechen - sind wir aber trotzdem zur Ansicht
gekommen, dass dieses Projekt, das ja aus
einem Architekturwettbewerb hervorgegangen ist, so umgesetzt werden soll.
Ich möchte mich nochmals bedanken, dass
wir das Projekt zurückgestellt haben, um
entsprechend die Sorgen und Nöte der AnrainerInnen ernst zu nehmen und zu prüfen.
GR Mag. Fritz: Ich schließe mich vollinhaltlich den Ausführungen des Vorsitzenden
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte an, möchte aber
noch zwei weitere Punkte unterstreichen:
Das Siegerprojekt des Wettbewerbs, das
diesem Flächenwidmungs- und Bebauungsplan zugrunde liegt, ist eines der ersten