Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.57
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41.
MagIbk/34576/SP-FW-IG/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F21, Igls, Bereich
Lanser Straße 12, 14, Igler
Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12
und Römerstraße 62 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei
Stimmenthaltung von GR Appler):
Beschluss (bei Stimmenthaltung von ÖVP
und TSB, 6 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F21, Igls, Bereich Lanser Straße 12, 14, Igler Straße 51, 53, Heiligwasserweg 12 und Römerstraße 62 (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 Abs. 2 TROG 2016
wird beschlossen.
42.
MagIbk/34682/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.7,
Hötting West, Bereich Speckweg
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz und GRin Duftner,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. HW-OE2.7,
Hötting West, Bereich Speckweg (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
wird beschlossen.
GR-Sitzung 10.12.2020
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
43.
MagIbk/34684/SP-FW-HW/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F41, Hötting West,
Bereich Speckweg (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes
Nr. HW-F33), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat mit Stimmenmehrheit (gegen GR Mag. Fritz und GRin Duftner,
2 Stimmen):
Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE und
ALI, 11 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F41, Hötting West,
Bereich Speckweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. HW-F33), gemäß
§ 36 Abs. 2 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.