Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2020
/ Ausgabe: 2020-12-10-GR-Protokoll.pdf
- S.56
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Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F31, Wilten, Bereich
Neuhauserstraße 5, Grundstück 772/1,
KG Wilten (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. WI-F1), gemäß § 36
TROG 2016 wird beschlossen.
rechtswirksam wird, wenn innerhalb der
Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine
Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
40.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
Beschluss (einstimmig):
39.
MagIbk/34374/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.3, Vill,
Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7
(als Änderung des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. VI-OE2.3, Vill,
Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7 (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016
wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann
GR-Sitzung 10.12.2020
MagIbk/34373/SP-FW-VI/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, Bereich Lilly-von-Sauter-Weg 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IG-F1), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
27.11.2020:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F3, Vill, Bereich Lillyvon-Sauter-Weg 7 (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. IG-F1), gemäß
§ 36 TROG 2016 wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von
einer hierzu berechtigten Person oder Stelle
abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.