Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.106

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16. Wenn nein, warum nicht?
17. Wurde die Errichtung des „Pavillons" im Waltherpark seitens der Stadt Innsbruck gefördert bzw. subventioniert?
18. Wenn ja, in welcher Höhe?
19. Ist es richtig, dass die 1KB dem Verein Vogelweide den Stromanschluss kostenlos zur Verfügung stellt?
20. Wenn ja, wie hoch waren bisher die seitens der 1KB gesponserten Stromkosten
incl. Anschlusskosten etc. insgesamt seit 2016 für den Verein Vogelweide den
,,Pavillon" betreffend?
21. Welchen Zweck erfüllt der „Pavillon" im Waltherpark außerhalb von Zeiten in
denen Veranstaltungen stattfinden?
22. Welche genaue Teilfläche auf Gst. 1029/1 wurde dem Verein Vogelweide unentgeltlich überlassen bzw. wie wurde die dem Verein Vogelweide untentgeltliche Teilfläche auf Gst. 1029/1 festgestellt bzw. markiert?
23. Welche Rechte und Pflichten hat der Verein Vogelweide vertragsrechtlich in
Bezug auf die unentgeltliche Überlassung der Stadt Innsbruck der Teilfläche
auf Gst. 1029/1? (Reinigung, Platzpflege, Platzverweise von unerwünschten
Personen usw. usw.)
24. Wer haftet im Falle, dass auf der dem Verein Vogelweide unentgeltlich überlassenen Teilfläche auf Gst. 1029/1 ein Unfall passiert, für welche bei Nichtüberlassung die Stadt Innsbruck haften müsste?
25. Ist der Vertrag bzgl. der unentgeltlichen Überlassung der Teilfläche auf Gst.
1029/1 an den Verein Vogleweide öffentlich einsehbar?
26. Wenn nein, warum nicht?
27. Ist der Vertrag bzgl. der unentgeltlichen Überlassung der Teilfläche auf Gst.
1029/1 an den Verein Vogelweide für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte
der Stadt Innsbruck öffentlich einsehbar?
28. Wenn nein, warum nicht?
29. Ist es richtig, dass keinem anderen Verein, keiner anderen Initiative es möglich ist im Waltherpark auf dieser erwähnten Teilfläche gegen Gebühren Veranstaltungen durchzuführen, da der Verein Vogelweide über ein vermeintlich