Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.133
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(zu Punkt 36.2)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 18.11.2020
Erstellung des Jahresvoranschlages für 2020, Ansatz Personalkosten;
Zahl GfGR/259/2020;
DRINGENDE ANFRAGE der FPÖ vom 11.11.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die FPÖ hat am 11.11.2020 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen
Punkten die Antworten eingefügt wurden:
In einem mit 05.11.2019 datierten und handschriftlich gezeichneten Aktenvermerk "Personalbudget 2020, Zahl IV-14318/2019" hält der vormalige Finanzdirektor der Landeshauptstadt Innsbruck, Herr MMag. Armin Tschurtschenthaler, fest wie folgt:
"Herr Mag. Neu, Amtsvorstand Personalwesen, hat mich und Herrn Bürgermeister am
29.10.2019 im Rahmen des wöchentlichen Jour fixe (JF) davon in Kenntnis gesetzt, dass mit
dem budgetierten Sammelnachweis 2019 nicht das Auslagen gefunden werden kann. Dazu
wurde ein Nachtragskredit in der Höhe von € 2,7 Mio. gestellt. Maßgeblich für die Überschreitung
waren die zusätzlichen Anstellungen im Kinderbetreuungsbereich sowie der überdurchschnittliche Gehaltsabschluss im Öffentlichen Dienst für 2019. Bei der Fortschreibung des Personalaufwandes und der Budgetierung für 2020 ergibt sich dadurch ein Finanzierungsdelta von rund
€ 4,8 Mio., dem Mehreinnahmen aus Erstattungsbeiträgen gegenüberstehen, sodass mit einem
Nettomehraufwand von € 4 Mio. im Vergleich zum budgetierten Betrag von € 124 Mio. gerechnet
werden muss. Nach Rücksprache mit Herrn Bürgermeister am 31.10.2019 werden die angesprochenen Mehraufwendungen bei der Budgetierung nicht berücksichtigt. Vielmehr müssen, im
Rahmen der Bemühungen zur Ausarbeitung eines Budgetrahmens um die Vorgaben der Mittelfristigen Finanzplanung einhalten zu können, geeignete Maßnahmen getroffen werden, um ein
weiteres Steigen des Personalbudgets zu vermeiden. Zur Erhöhung des Sparzwangs in diesem
Bereich bleiben die präliminierten Mittelverwendungen in diesem Bereich im Voranschlag unverändert. Zur Abdeckung des tatsächlichen Mehraufwandes ist folglich bis zum Sommer 2020 ein
Antrag über eine überplanmäßige Ausgabe einzureichen. Aufstellung des Personalamtes liegt
als Anlage bei."
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht: