Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.134
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Frage 1:
Ist es richtig, dass dann die Personalkosten mit Stand Oktober 20202 um rund
€ 7,7 Mio. über den Werten des Voranschlags 2020 liegen?
Antwort:
Im Rahmen der Gemeinderatssitzung vom 16.07.2020 wurde der Nachtragsvoranschlag 2020 beschlossen und ein Nachtrag für Personalkosten von
€ 5.100.000,-- genehmigt. Die Mag.-Abt. I, Personalwesen, hat bei der Sitzung
des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen vom
20.10.2020 einen weiteren Nachtragskredit von € 2.390.000,-- gestellt, sodass
insgesamt € 7.490.000,-- an Mehraufwendungen im Haushalt zu bedecken
sind.
Frage 2:
Aufgrund welcher Ursachen konnte eine derart signifikante Überschreitung der
Voranschlagswerte zustande kommen?
Antwort:
Das Nachtragskreditansuchen wurde durch erhöhte coronabedingte Lohnund Lohnnebenkosten aufgrund der zweiten Covid-19-Welle wie Überstunden, Mehrleistungen sowie Sonn- und Feiertagszuschläge begründet. Andererseits sind Neueinstellungen von VerwaltungspraktikantInnen und Zusatzpersonal im Gesundheitswesen zu finanzieren.
Frage 3:
Ist es richtig, dass Herr Bürgermeister anlässlich einer Besprechung vom
13.10.2020 gegenüber dem Vorsitzenden des gemeinderätlichen Finanzausschusses, GR Mag. Stoll, eingestanden hat, im Rahmen der Budgeterstellung
zum Voranschlag 2020 den von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, ermittelten und
berechneten Ansatz für die Personalkosten ganz bewusst um € 4 Mio. gekürzt zu
haben, und dies damit begründet hat, dass er den Personalamtsleiter anspornen
wolle, diesen Betrag im laufenden Jahr einzusparen?
Antwort:
Nein, diese Darstellung ist jedenfalls verkürzt oder falsch.
Frage 4:
War dem Herrn Bürgermeister bewusst, dass es sich hierbei eindeutig um einen
Verstoß gegen das Haushaltsrecht nach der Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (Verletzung der Budgetgrundsätze laut Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung, wie Vollständigkeit und Gesamtdeckungsprinzip) sowie§ 54 Abs. 6 Stadtrecht der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) handelt?
Antwort:
Nein. Siehe Antwort zu Frage 3.
Frage 5:
Ist es richtig, dass der Budgetbeschluss in der Sitzung des Gemeinderats vom
22.11.2019 durch Vorspiegelung falscher Tatsachen herbeigeführt wurde?
Antwort:
Nein. Siehe Antwort zu Frage 3.
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