Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.151
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(zu Punkt 39.3)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER
Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email
Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 20.01.2021
Stadtmagistrat Innsbruck, Mag.-Abt. I, Personalwesen, Hinterfragung diverser Personalentscheidungen; Zahl GfGR/3/2021;
DRINGENDE ANFRAGE von FPÖ und GERECHT vom 14.01.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
FPÖ und GERECHT haben am 14.01.2021 folgende dringende Anfrage eingebracht, zu
deren einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Die Personalpolitik von Bürgermeister Georg Willi wirft immer wieder Fragen verschiedenster
Natur auf, so auch rechtlicher. Ebenso ist es ein offenes Geheimnis, dass Bürgermeister Georg
Willi Günstlinge bei der Besetzung von Posten bevorzugen soll. Die politische Umfärbung des
Stadtmagistrats ist allgegenwärtig.
Aus diesem Sachverhalt ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
Stimmt es, dass in der Geschäftsstelle Kommunikation und Medien ein Mitarbeiter
im letzten Jahr eingestellt wurde, der vorher als parlamentarischer Mitarbeiter für
Georg Willi oder für die Partei der Grünen gearbeitet hat?
Antwort:
Mit Verweis auf § 1 Datenschutzgesetz (DSG), der das Grundrecht auf Datenschutz und Anspruch auf Geheimhaltung festhält, können seitens des
Dienstgebers keine personenbezogenen Daten ohne Einwilligung der/des
betroffenen Mitarbeitenden veröffentlicht werden.
Frage 2:
Stimmt es weiter, dass dieser Mitarbeiter für sein Studium Dienstfreistellungen bei
vollen Bezügen erhalten hat oder erhält? Wenn ja, warum kam es zu dieser
Dienstfreistellung und wie lange dauert diese noch an?
Antwort:
Mit Verweis auf § 1 Datenschutzgesetz (DSG), der das Grundrecht auf Datenschutz und Anspruch auf Geheimhaltung festhält, können seitens des