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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.150

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4. Das mit Verordnung des Bürgermeisters der Stadt Innsbruck, Zl. II-0127/52006-2, vom
10.08.2006, verordnete Gefahrenzeichen „Achtung Gegenverkehr – Radfahrer“ wird
gleichzeitig aufgehoben.
F) WILHELM-GREIL-STRASSE:
1. „Begegnungszone“ (§ 53 Abs. 1 Z. 9e StVO)
a) an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden.
b) am nördlichen Ende der Baumscheibe unmittelbar nach der Kreuzung mit dem
Bozner Platz, für den Verkehr in Fahrtrichtung Norden.
2. „Ende einer Begegnungszone“ (§ 53 Abs. 1 Z. 9f StVO)
a) an der Kreuzung mit der Museumstraße, für den Verkehr in Fahrtrichtung Norden.
b) auf Höhe des nördlichen Endes der ostseitigen Baumscheibe unmittelbar vor der
Kreuzung mit dem Bozner Platz, für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden.

Diese Verkehrsregelung gilt vom 16.09.2020 bis 09.10.2020.
Dieser Verordnung entgegenstehende Verkehrsregelungen werden hierdurch zwischenzeitlich
außer Kraft gesetzt.
Das Amt für Straßenbetrieb, MAIII, wird gebeten die Verordnung kundzumachen. Sollte es
aufgrund der örtlichen Gegebenheiten erforderlich sein, Verkehrszeichen auf der Fahrbahn
aufzustellen, so sind diese entsprechend den Bestimmungen des § 89 Abs. 1 StVO abzusichern.
Darüber hinaus wird um die Aufstellungen von Hinweistafeln (Andere Gefahren – Vorrang
geändert) im Kreuzungsbereich



Meraner Straße x Erlerstraße
Gilmstraße (Stadtforum) x Erlerstraße

ersucht.
Für den Bürgermeister:
Mag.ª Doris Stefanon

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