Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.156
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(zu Punkt 41.1)
Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat
Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
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Sachbearbeiter
Telefon
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Ort, Datum
Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 29.12.2020
Städtische Pflichtschulen, Unterstützung durch Assistenzkräfte für coronabedingte Arbeiten; Zahl GfGR/288/2020;
ANFRAGE von GRin Mag.a Klingler-Newesely vom 10.12.2020;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Mag.a Klingler-Newesely hat am 10.12.2020 folgende Anfrage eingebracht, zu deren
einzelnen Punkten die Antworten eingefügt wurden:
Um in der Coronakrise eine Entlastung der Schulleitungen und Lehrpersonen zu ermöglichen, haben das Bildungsministerium, das Arbeitsministerium und das Arbeitsmarktservice
(AMS) der Republik Österreich ein Modell entwickelt, das Personen, die beim AMS vorgemerkt sind, auf den administrativen Einsatz in Schulen vorbereiten und zum Einsatz in den
Schulen kommen lassen soll. Die Finanzierung erfolgt zu zwei Dritteln über eine Förderung
durch das AMS, zu einem Drittel durch die SchulerhalterInnen. Ein Zuschuss des Landes Tirol ist in Prüfung. Für Schulstandorte ab 80 bis 200 SchülerInnen werden 10 Stunden administrative Assistenz, für Schulstandorte mit mehr als 200 SchülerInnen werden 20 Stunden
administrative Assistenz für coronabedingte Assistenzarbeit gefördert.
Das entspricht einer Unterstützung, die Schulen dringend benötigen, um sich neben dem unmäßigen Verwaltungsaufwand auf die pädagogischen Herausforderungen für die Kinder und
die LehrerInnenteams konzentrieren zu können. In Innsbruck wird bereits seit Jahren an den
meisten Schulen eine administrative Unterstützung der Schulleitungen für die alltäglichen
und vielfältigen Amtstätigkeiten, die von den Schulen für das Amt übernommen werden (z. B.
Unterstützungsansuchen für Betreuung und Schulveranstaltungen, An-, Um-, Abmeldungen
für die Nachmittagsbetreuung, Abrechnung der schulautonomen Mittel im geforderten Vieraugenprinzip ... ), gestellt.
Allerdings sind diese Innsbruck-internen alltäglichen Verwaltungsaufgaben durch die
Coronakrise keineswegs gemindert und die vom Bund vorgeschlagenen Administrationskräfte für Schulen, die rein der überbordenden Verwaltungsarbeit bezüglich des Corona-Krisenmanagements dienen sollten, in den Innsbrucker Pflichtschulen nicht angekommen. Das