Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.28
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aber nicht, dass frei finanzierter Wohnbau in
der Stadt Innsbruck grundsätzlich unzulässig sein soll.
Hier, wo es darum geht, dem RKI bei der Finanzierung eines Großprojektes zu helfen,
um den öffentlichen Zuschussbedarf zu reduzieren, ist frei finanzierter Wohnbau für
mich zumindest akzeptabel. Es bleibt die
von GR Depaoli in seinem Antrag auf Absetzung dieses Punktes zu Beginn der Sitzung angesprochene Frage bezüglich des
Mails der Kammer der ZiviltechnikerInnen /
ArchitektInnen und IngenieurInnen Tirol und
Vorarlberg (Kammer West), bestehen.
Ich bin der Sache nachgegangen. Der Kammer West war es wichtig darauf hinzuweisen, dass nicht alle Details des Verfahrens
bereits mit ihr abgestimmt sind. Sie sind es
noch nicht. Es gibt ein Papier als Diskussionsgrundlage, in dem sich die Kammer
West und der Auslober bzw. diejenigen, die
für den Auslober den Wettbewerb vorbereiten, schon sehr nahegekommen, aber noch
nicht einig sind. Daher ist die Kooperationsvereinbarung zwischen Auslober und Kammer West noch nicht unterschrieben. Es
wird aber an Details weiterverhandelt.
Ich gehe davon aus, dass es zu einer Kooperationsvereinbarung kommen wird. Dies
für ein Wettbewerbsverfahren, bei dem festgehalten werden muss, dass das RKI kein/e
öffentliche/r AuftraggeberIn im Sinne des
Bundesvergabegesetzes ist. Es ist relativ
frei in der Wahl der Mittel, wenn es um die
architektonische Gestaltung geht. Weiters
ist es zwischen allen Beteiligten unstrittig,
dass der Wettbewerb Standard Architektur
(WSA), nach dem die Kammer West vorgeht und nach dem alle anständigen Wettbewerbe laufen, auch eingehalten werden
wird.
Eine/n GeneralübernehmerIn wird es erst
geben, wenn der Wettbewerb entschieden
ist. Erst dann wird die Arbeit der/s GeneralübernehmerIn/s, also die Suche nach dem
Büro, das zu garantierten Kosten den Bau
errichtet, fertigstellt und übergibt, beginnen.
Dieser Auftrag wird erst ausgeschrieben
werden, wenn der Architekturwettbewerb
beendet ist. Mir wurde die Aussage zur
Kenntnis gebracht, dass die Ausschreibung
und Auftragsvergabe für die/den GeneralübernehmerIn erst nach dem ArchitekturGR-Sitzung 21.01.2021
wettbewerb erfolgen wird. Dieser Wettbewerb wird in einer ersten Stufe nach dem
Wettbewerb Standard Architektur (WSA)
durchgeführt.
Dass das Rote Kreuz Innsbruck (RKI) sehr
auf die Einhaltung eines Kostenrahmens
drängt, ist für mich nachvollziehbar und
auch in unserem gemeinsamen Interesse.
Es soll darum gehen, die Kosten in einem
erträglichen Rahmen zu halten, also einen
vernünftigen Kosten-Nutzen-Faktor bei diesem Bau einzuhalten. Darüber gab es
schon eine Einigung zwischen der Kammer
West und dem Auslober. Im Zuge des Wettbewerbs wird eine zweitägige Jurysitzung
stattfinden, wobei es zwischen dem ersten
und zweiten Sitzungstag eine Zeitspanne
geben wird. In dieser Zeit soll ein externes
Büro, das erst beauftragt werden muss, die
Projekte, die noch "im Rennen" sind, auf
Plausibilität der Kostenschätzung überprüfen und Aussagen dazu der Jury in die
Hand geben, welches dieser Projekte im
vorgegebenen Kostenrahmen voraussichtlich realisierbar sein wird.
Das ist ein Modell, das in der Schweiz bei
Architekturwettbewerben bereits üblich ist.
Für mich ist klar, dass es einen Architekturwettbewerb, der für diesen markanten
Standort in der Stadt Innsbruck sehr wichtig
ist, geben muss. Er knüpft an die in absehbarer Zeit hoffentlich kommende Rad- und
Fußwegbrücke über den Hauptbahnhof
Innsbruck am Sillufer an, die auch ein WettbewerbssiegerInnenprojekt ist. Weiters an
die Erweiterung der städtischen Herberge in
der Hunoldstraße, die ebenfalls ein SiegerInnenprojekt ist, und das gesamte Quartier
Tivoli, das auch das Ergebnis von städtebaulichen Realisierungswettbewerben ist.
An diesem markanten Punkt am Sillufer
muss in hoher Qualität gebaut werden. Das
wird durch einen Wettbewerb, der nach den
Regeln des WSA durchgeführt werden wird,
sichergestellt. Er wird durch Mechanismen
der Kostenkontrolle verbunden, die legitim
sind. Die Bundesimmobiliengesellschaft
m.b.H. (BIG) hat auch einen Kostendeckel
in allen ihren Ausschreibungen von anonymen Wettbewerben nach dem WSA beinhaltet. Das heißt, dass die/der SiegerIn von
vornherein verpflichtet ist, bei der Überarbeitung ihres/seines Siegerprojektes bis zu
Einreichung und Detailplanung diesen Kostenrahmen einzuhalten.