Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.68

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- 63 -

dieser Zebrastreifen am Beginn der Begegnungszone fehlt. Dieser hätte nicht entfernt
werden dürfen.
In einer Begegnungszone werden verschiedene Dinge entfernt. Der Zebrastreifen liegt
aber, wie man erkennen kann, vor dem Beginn der Begegnungszone. Dieser wurde offensichtlich fälschlicherweise entfernt. Personen, die die Straße queren wollen, können keinen Schutzweg mehr benützen, obwohl eine Verordnung dafür besteht.
Auf der Seite des Bozner Platzes ist genau
die gleiche Situation gegeben, allerdings ist
der Zebrastreifen noch vorhanden. Daher
besteht zuerst ein Schutzweg und anschließend kann man das Schild für die Begegnungszone erblicken. Der Zebrastreifen ist
schon notwendig, da er noch nicht zur Begegnungszone gehört. Daher rege ich an,
weil damit eine gewisse Gefahr in Verbindung zu bringen ist, diesen so rasch wie
möglich wieder anzubringen. So eine Maßnahme ist kostengünstig umzusetzen, denn
wenn alle Stricke reißen, kann ich ihn auch
selber anbringen, wenn ich eine Erlaubnis
dafür erhalte.
Da wieder einige Zeit vergehen wird, bis der
Antrag im Stadtsenat zur selbstständigen
Erledigung behandelt werden kann, ersuche
ich, den
beiliegenden Antrag dem Inhalte nach anzunehmen.
GR Schmidt: Ich möchte nur die FußgängerInnenfrequenz in diesem Bereich in Erinnerung rufen. Daher ist ein Zebrastreifen an
dieser Stelle dringend erforderlich. Ich ersuche um Zustimmung zu diesem Antrag. Der
Schutzstreifen muss auf jeden Fall wieder
angebracht werden, da dort der Bedarf auf
Grund der Frequenz gegeben ist.
GR Appler: Ich kann das Ansinnen durchaus verstehen und möchte wissen, warum
der Schutzstreifen nicht mehr vorhanden ist.
Daher ersuche ich,
um Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung.
Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, FRITZ
und GERECHT; 4 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2020 eingebrachte
GR-Sitzung 21.01.2021

Antrag wird dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
35.8

GfGR/301/2020
Gastronomie, Zurverfügungstellung eines Gutscheins pro Haushalt zwecks Förderung, erneute
Einbringung (GR Depaoli)

GR Depaoli: Dieser Antrag wurde bereits
während des ersten Lockdowns der COVID19-Pandemie abgewiesen. Die Probleme
der Wirtschaftstreibenden, aber auch der
Familien haben sich nicht gebessert, da wir
uns bereits im dritten Lockdown befinden.
Aus diesem Grund habe ich mir gedacht,
dass wir dem Beispiel der Bundeshauptstadt folgen könnten. Um die Wirtschaft anzukurbeln bzw. die BürgerInnen ein wenig
zu unterstützen, könnte die Stadt Innsbruck
solche Gutscheine ausstellen. Um die Einnahmenverluste einzudämmen bzw. in
Grenzen zu halten, sollte jeder Haushalt einen Gutschein, der in der Innenstadt oder
auch außerhalb eingelöst werden kann, erhalten.
Mit ein wenig gutem Willen, wäre so eine
Möglichkeit machbar. Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GRin Mag.a Seidl: Ich musste beim Lesen
dieses Antrages schmunzeln. Deine Liste
heißt "Gerechtes Innsbruck", die einen Antrag stellt, der in Summe nicht ungerechter
für die Bevölkerung sein könnte. Das liegt
im Auge der Betrachterin.
Wir haben damals in der Bundeshauptstadt
Wien die Gutscheinaktion abgelehnt. Am
Ende des Tages hat man gesehen, was davon übrig geblieben ist. Es hat quasi einen
"Gutscheinschwarzmarkt" gegeben, wo
diese Gutscheine verkauft wurden.
Ich bin nicht der Meinung, dass man aus
Steuergeldern Familien, die das nicht notwendig haben, da sie unter den Maßnahmen der COVID-19-Krise nicht leiden, unterstützt. Die Gutscheine sollten nicht über
eine Steuergeldverschiebung verteilt werden.
Es gibt andere Möglichkeiten, die Wirtschaft
anzukurbeln, als Geschenke mittels Gutscheinen zu verteilen. Wir sollten das Geld