Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.70
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tern als Zuschuss für die Renovierung mehrerer Schulen, die von vielen Kindern der
Stadt Innsbruck benützt werden. Die Zurverfügungstellung der Mittel erfolgte mittels Beschluss des Gemeinderates.
Wenn wir dieses Geld investieren, sparen
wir uns im Gegenzug Schulplätze für Kinder
zu schaffen. Daher haben wir die Summe
als Beitrag für Schulbauten für Kinder in der
Stadt Innsbruck anerkannt. Für die nicht in
Innsbruck wohnhaften Kinder an dieser
Schule ist das Land Tirol zuständig und hat
die entsprechenden Mittel gezahlt.
Weiters ging es um die Frage, was die
Barmherzigen Schwestern für uns und die
Stadt Innsbruck tun können. Es wurde das
Angebot gestellt, dass wir den Grund entlang des Inns bekommen, um den Inntalradweg weiterführen zu können. GR Depaoli,
Ihre Rechnung Radweg gegen Geld stimmt
schlichtweg nicht. Das Geld der Stadt Innsbruck wird für Bauten des Schulverbandes
der Barmherzigen Schwestern gewährt.
GR Kunst: GR Depoali, wir könnten ja auch
beim Radfahrkonzept € 6 Mio. wegnehmen,
jedes Jahr € 1 Mio., dann haben wir den Betrag in sechs Jahren zusammen.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 2 SPÖ,
FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen):
Der von GR Depaoli gestellte Antrag auf Zuweisung des Antrages an den Stadtsenat
zur selbstständigen Erledigung wird abgelehnt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FPÖ, 2 SPÖ,
FRITZ und GERECHT, 12 Stimmen):
Der von GR Depaoli in der Sitzung des Gemeinderates am 10.12.2020 eingebrachte
Antrag wird dem Inhalte nach abgelehnt.
35.9
GfGR/302/2020
Verfügung über die Übertragung
von Angelegenheiten im eigenen
Wirkungsbereich betreffend Verordnungen Straßenverkehr (Delegationsvereinbarung), Novellierung und Beschlussfassung im
Gemeinderat (GR Depaoli)
GR Depaoli: Ich ziehe den Antrag zurück,
da er mit dem Antrag von GR Mag. Plach
GR-Sitzung 21.01.2021
(Tagesordnungspunkt 35.6, Seite 62) im Zusammenhang steht.
Beiliegender von GR Depaoli in der Sitzung
des Gemeinderates am 10.12.2020 eingebrachte Antrag wird vom Antragsteller zurückgezogen.
35.10 GfGR/303/2020
Kurzparkzone, Aufhebung Parkgebührenpflicht in den Parkzonen F, X, Y und C an Samstagen,
erneute Einbringung
(GR Depaoli)
GR Depaoli: Es freut mich, dass ich jetzt zu
diesem Antrag sprechen darf. Das Gratisparken in der Innenstadt an Samstagen hat
sich bewährt, was auch daran ersichtlich
war, dass eine Verlängerung erfolgt ist. Es
waren genug vernünftige Kräfte am Werk,
die sich für die Verlängerung der Gebührenbefreiung an Samstagen ausgesprochen
haben.
Umfragen unter Geschäftsleuten und BürgerInnen wurden durchgeführt. Eines der
Hauptargumente der Innsbrucker Grünen
und anderer hier im Gemeinderat war, dass
die Parkplätze dann von Freitagabend bis
Montag in der Früh auf Dauer belegt sind.
Diese Überlegung war nicht unbegründet.
Daher stellen wir jetzt den Antrag, die Aufhebung der Gebührenpflicht auf unbestimmte Zeit zu verlängern. Gleichzeitig
sollte aber die Möglichkeit, wie im Bereich
Baggersee, gegeben sein, ein Tagesticket
zu lösen. Auch eine vorgeschriebene Parkzeit von drei Stunden, die mittels Parkuhr
kontrolliert werden sollte, kann vorgesehen
werden. Eine Parkuhr hat sich bereits zur
Zeit meines Vaters und auch Großvaters
bewährt. Dadurch ist die Fluktuation in gleichem Maße gegeben, wie zu Zeiten der
Kurzparkzonenbewirtschaftung, allerdings
muss dafür nichts bezahlt werden.
Herr Bürgermeister, wir haben Dich schon
einmal gefragt, aber Du hast uns leider
keine ausführliche Antwort zukommen lassen, wie viel Geld die Gebührenpflicht am
Samstagvormittag bringt. Du hast uns eine
Summe genannt, die ich nicht mehr im Kopf
habe. Wir hätten uns aber erwartet, dass
die Personalkosten der Überwachungsfirma
gegengerechnet werden. Denn dann würde