Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.77
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In meinem Bereich, bei absoluten Pflichtausgaben, für die Freizeitbetreuung, die
Schulassistenz und die Schulsozialarbeit dafür gibt es gesetzliche Vereinbarungen,
die hinter aufrechten Beschlüssen stehen gab es auch Kürzungen. Ich habe in vielen
Runden, wie das bei Budgetverhandlungen
durchaus üblich ist, wieder alle Beträge, die
ich auch sehr gut begründet habe, herausverhandeln können.
In der angesprochenen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und
Beteiligungen haben wir festgestellt, dass
es in vielen Bereichen Kürzungen gegeben
hat, auch beim Personal. Jede/r Stadträt/in
mit Amtsführung hat ihr/sein Budget gesehen. Die Ämter melden Beträge, auch wenn
Kürzungen vorgenommen wurden, die dann
verhandelt werden.
Es wurde nicht kommuniziert, dass es keine
ausreichende Anmeldung der Mittel für das
Jahr 2020 gegeben hat. Das wurde dann in
der angesprochenen Sitzung erwähnt. In
der Sitzung wurde, wie GR Mag. Stoll zitiert
hat, offenbar im Bereich Personal zu nieder
budgetiert, das habe ich gesagt. In meinem
Bereich fanden auch solche Kürzungen
statt, die ich im Sinne der Kostenwahrheit
verhandeln konnte. Das ist ein wichtiges
Prinzip.
Die Personalkosten sind nicht zu hoch. Das
war meine Antwort auf eine Wortmeldung
von GRin Mag.a Seidl, die gemeint hat, wenn
jetzt ein so hoher Betrag bei den Personalkosten auftaucht, dann muss man dort auch
sparen. Daraufhin habe ich die zitierte Aussage getätigt. Nur zur Erklärung und Richtigstellung des Hintergrundes.
GR Mag. Stoll: Ich möchte nochmals etwas
ergänzen, weil der Herr Bürgermeister den
Aktenvermerk mit der Zahl IV 14318/2019,
unterschrieben vom damaligen Finanzdirektor MMag. Tschurtschenthaler erwähnt hat.
Soweit ich das Getriebe des Rathauses
kenne, frage ich mich, wann ein Aktenvermerk offiziell angefertigt und abgelegt wird?
Das geschieht bei einer Unterredung mit einem/r Vorgesetzten, wo eine Weisung, Anweisung oder Handlungsvorgabe erteilt
wird. Ansonsten ist die Anfertigung eines
Aktenvermerkes nicht notwendig. Der andere Aktenvermerk ist nicht registriert und
daher anonym.
GR-Sitzung 21.01.2021
Wenn ich einem/r Mitarbeiter/in eine Anweisung gebe und darüber wird ein Aktenvermerk angelegt, dass die Anordnung von
Seiten des/der Chefs/in erfolgt ist, ist das für
mich in Ordnung. Der/die Angestellte kann
dann immer auf dieses Schriftstück zurückgreifen. So sehe ich es auch in diesem Fall.
Die Untersuchungen laufen und vielleicht ist
der ehemalige Finanzdirektor auch im Haus
und kann sagen, dass er dies als gemeinsame Vorgangsweise verstanden hat oder,
dass der Finanzreferent, in Person des Bürgermeisters gesagt hat, dass die Vorgangsweise so zu wählen ist. Ich weiß es nicht, da
ich bei diesem Gespräch nicht anwesend
war. Das ist meine Auslegung bzw. Deutung.
Bgm. Willi: Das ist legitim, jede/r kann
seine/ihre Deutungen haben. Tatsächlich
haben wir das im kooperativen Wege besprochen. Jede/r hier im Gemeinderat hätte
bei diesem Gespräch anwesend sein können. Die Diskussion war, wie wir mit steigenden Kosten bei der Vorgabe der mittelfristigen Finanzplanung durch den Gemeinderat umgehen.
In einem Austauschgespräch wurde die
Vorgangsweise, wie sie im Aktenvermerk
niedergeschrieben ist, ausgemacht und entsprechend vermerkt. Jede/r kann
MMag. Tschurtschenthaler fragen, wie die
Situation damals war. Er wird das bestätigen, denn darüber gibt es keine Geheimnisse. Das ist der Aktenvermerk als Ergebnis einer Besprechung zwischen
MMag. Tschurtschenthaler und mir.
StR Federspiel: Es wurde in der Debatte
vorgebracht, dass wir Anfragen stellen, die
niemand versteht bzw. falsch sind. GR Lukovic, BA MA, ich nehme schon an, dass
Sie unsere Anfrage genau gelesen haben,
denn darin steht, wenn ich zitieren darf:
"Ist es richtig, dass der Herr Bürgermeister
anlässlich einer Besprechung am
13.10.2020 gegenüber dem Vorsitzenden
des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen im Rahmen der Budgeterstellung zum Jahresvoranschlag der
Landeshauptstadt Innsbruck 2020 eingestanden hat, dem von der Mag.-Abt. I, Personalwesen, ermittelten und errechneten
Ansatz für die Personalkosten ganz bewusst um € 4 Mio. gekürzt zu haben und