Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf
- S.78
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dies damit begründet hat, dass er den Leiter
der Mag.-Abt. I, Personalwesen, anspornen
wolle, diesen Betrag im laufenden Jahr einzusparen?
Die Antwort dazu lautet: Nein, diese Darstellung ist verkürzt oder falsch."
Jetzt gehen wir davon aus, dass die Darstellung verkürzt oder falsch ist. In dem Aktenvermerk wird aber dargestellt, dass unsere Annahme stimmt.
In weiterer Folge haben wir gefragt, ob dies
ein Verstoß gegen das Haushaltsrecht ist.
Die Antwort darauf - ich weiß nicht, wer
diese gegeben hat - lautet wieder, dass die
Darstellung verkürzt oder falsch ist.
Von meiner Seite aus muss ich sagen, dass
die Darstellung falsch ist. Der Beschluss
über den Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck am 22.11.2019 ist unter der Vorspiegelung falscher Tatsachen
herbeigeführt worden. Unter dieser Frage
steht auch wieder, dass die Darstellung verkürzt oder falsch ist.
Ich gehe daher davon aus, dass der Herr
Bürgermeister dazu keine klare Antwort geben kann oder will. Er selbst sagt, dass
beim Land Tirol eine Aufsichtsbeschwerde
eingebracht wurde. Es erfolgt gerade eine
Untersuchung, die auch schon ziemlich
lange dauert. Wir sind aber auf die Antwort
schon sehr gespannt, denn ein wichtiger
Punkt ist der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck schon. Daher bin
ich der Meinung, dass wir als Mitglieder des
Ausschusses für Finanzen, Subventionen
und Beteiligungen dementsprechend auch
das Recht und die Pflicht haben, genau zu
wissen, wie der Jahresvoranschlag der Landeshauptstadt Innsbruck erstellt wird. Wenn
ein Betrag in Höhe von € 4 Mio. einfach
nicht aufgenommen wird, macht man sich
schon Gedanken, wie die Sachlage in anderen Bereichen wohl aussieht.
Daher bin ich sehr froh, wenn wir eine Aufklärung seitens des Landes Tirol erhalten.
Natürlich werden wir die entsprechenden
Unterlagen zur Beurteilung der Situation bereitstellen. Zudem müsste es von der damaligen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Subventionen und Beteiligungen ein
Tonbandprotokoll geben, wo man die Aus-
GR-Sitzung 21.01.2021
sagen jederzeit anhören kann. Anschließend kann man die Debatte genau nachverfolgen.
Die zuhörenden Gemeinderäte der NEOS
sowie des GERECHTEN INNSBRUCK haben die Ausführungen des Herrn Bürgermeisters vernommen und waren sehr erstaunt, als ich die Sache angesprochen
habe. Ich habe daraufhin in weiterer Folge
diese Protokollerklärung abgegeben.
GR Onay war bei dieser Sitzung auch anwesend.
Daher stimmt die Anfragebeantwortung
nicht, dass unsere Fragen verkürzt oder
falsch formuliert worden sind. Dahinter
steckt schon ein Grund, der nicht schön geredet werden kann. In diesem konkreten
Fall ist das nicht mehr möglich. Ich bin sehr
froh, wenn die Aufklärung seitens des Landes Tirol erfolgen kann oder soll, und zwar
nicht verkürzt oder falsch, sondern richtig.
Bgm. Willi: Ich halte fest, dass StR Federspiel und ich gemeinsam froh sind. Wir warten auf die Stellungnahme des Landes Tirol.
Die Beantwortung der dringenden Anfrage
gemäß Bericht der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat vom 18.11.2020
wurde den Gemeinderatsmitgliedern im geschützten Bereich der Homepage der Stadt
Innsbruck vor Beginn der Sitzung zur Verfügung gestellt.
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt 2 Stunden
20 Minuten.
38.
Erstellung Tagesordnung Gemeinderat, Anführen der Betreffs der
einzelnen Anfragen (dringende
Anfragen und allfällige Debatten
gemäß § 18 Abs. 5 GOGR)
GR Mag. Krackl: Zur Geschäftsordnung!
Ich würde anregen, ob es nicht möglich
wäre, die Betreffs der einzelnen Anfragen in
die Tagesordnung aufzunehmen. Mit den
jetzt angegebenen Geschäftszahlen ist die
Zuordnung der Akten zu den einzelnen Anfragen schon sehr verwirrend. Das hat man
heute in der Sitzung mehrmals schon gesehen.