Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-01-21-GR-Protokoll.pdf

- S.89

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- 84 -

dafür einen Beschluss des Stadtsenates oder des Gemeinderates gibt. Ich kann mich
nicht daran erinnern. Du verwendest die Arbeitskraft städtischer Mitarbeiter dazu, Recherchearbeiten zu betreiben. Es würde
mich interessieren, wie Du die Kosten, die
diese Mitarbeiter für die Erarbeitung des Podcast verursachen, gegenüber dem Bürger
wieder gut machen willst. Für Deinen Podcast sind die Mittel nicht zu rechtfertigen.
Im Amtsblatt "Innsbruck informiert" wird
überdies für einen privaten Podcast Werbung gemacht. Hier muss ich GR Depaoli
recht geben. Wir werden für die nächste
Ausgabe von "Innsbruck informiert" auch einen Bereich für private Zwecke in Anspruch
nehmen, denn das Recht gilt für alle. Wir
werden uns überlegen, welchen Beitrag wir
im gleichen Ausmaß wie der Postcast des
Bürgermeisters war, einstellen werden.
Herr Bürgermeister, ich gehe davon aus,
dass wir Dein Einverständnis dafür haben.
Du hast ja, wenn ich es richtig lese, im Vorwort erwähnt, dass Du für den Leitartikel
des Herausgebers verantwortlich bist. Wenn
Du der Herausgeber dieses Amtsblattes
bist, kannst Du allen Fraktionen hier im Gemeinderat die Möglichkeit geben, diesen
Platz, den auch Du genutzt hast, für eine
Schaltung freizugeben. Anschließend können wir darüber sprechen. Das sehe ich
dann als einmaligen Ausrutscher, der Dir
nicht mehr unterkommen wird.

schreiben, was Ihr wollt, und dafür ist natürlich die Redaktion in keinem Fall verantwortlich.
Das ist eine ganz einfache Übung.
GRin Dengg: Herr Bürgermeister, noch einmal ganz langsam, denn es steht in der Anfragebeantwortung, dass Du den Podcast
als Privatperson schaltest. Ich gehe davon
aus, dass das Amtsblatt nicht dazu da ist,
um darin einen Podcast renommierter Innsbrucker unter dem Namen "Willis Wohnzimmer", von Dir als Privatperson geschalten,
abzubilden.
Wir haben schon gehört, dass die städtischen Mitarbeiter den Podcast erstellen. Die
Stadt müsste eigentlich Dir die Stunden für
die Ausarbeitung des Werkes in Rechnung
stellen. Ansonsten musst Du einen anderen
Titel für diesen Podcast finden, zum Beispiel "Innsbrucks Stadtwohnzimmer". Zuerst
muss aber ein Beschluss in den Gremien
herbeigeführt werden.
Zu sagen, dass es der FPÖ im Fraktionsbeitrag freisteht, so etwas zu schalten, ist nicht
richtig. Du hast gerade gesagt Herr Bürgermeister, dass das Podcast Euer Fraktionsbeitrag ist.
(Bgm. Willi: Nein, das ist mein Editorial.)
Dann darf die Frau Stadträtin in Zukunft keinen Fraktionsbeitrag mehr machen. Das ist
kindisch.

Herr Bürgermeister, in Zukunft ersuchen wir
Dich Deinen Podcast privat zu betreiben
und die Zeit, die die Mitarbeiter dafür verwendet haben, rückzuerstatten. Ich glaube,
Dein Gehalt würde diese Kosten hergeben.

Ich finde es immer sehr nett, man will ein
wenig Bürgermeister, aber auch Privatperson sein. Du kannst gerne eine Privatperson sein, aber bitte nicht in einem Amtsblatt.
Das ist nicht möglich.

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)

Du musst dann sagen, dass Du Dir so eine
Einschaltung leisten willst, dann sind gewisse Honorare dafür zu zahlen. Du kannst
sicher nicht als Privatperson in "Innsbruck
informiert" einen Podcast betreiben. Das
geht meiner Meinung nach nicht.

Bgm. Willi: Bgm.-Stellv. Lassenberger, es
hindert Euch ja niemand daran, im Rahmen
des Redaktionsbeitrages, wofür auch nicht
die Redaktion verantwortlich ist, so einen
Podcast zu machen.
Der Inhalt meines Vorwortes in "Innsbruck
informiert" liegt - wie in Frage 6. richtig
steht, im Verantwortungsbereich des Bürgermeisters, für dessen Inhalt nicht die Redaktion verantwortlich ist. Bgm.-Stellv. Lassenberger, Ihr könnt in Eurem Teil auch

GR-Sitzung 21.01.2021

Wenn Du das gerne tust, dann steht es Dir
offen, in jeder anderen Zeitung so einen
Podcast als Privatperson zu schalten, aber
nicht im offiziellen Amtsblatt. Wenn Du so
etwas schon machen willst, musst Du die
Reihe "Wohnzimmer Stadt Innsbruck" nennen bzw. zuerst einen Beschluss dafür herbeiführen.