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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.131

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Frage 10:

Wenn nein, wer zeichnet für die Durchführung des Silvester-Feuerwerks
2020/2021 tatsächlich verantwortlich?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 8.

Frage 11:

Wurde das Silvester-Feuerwerk 2020/2021 als Veranstaltung gemäß den geltenden Rechtsvorschriften angemeldet?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 12:

Wenn ja, unter welchem Titel wurde das Silvester-Feuerwerk 2020/2021 wann
und bei welcher Behörde angemeldet?

Antwort:

Das Feuerwerk wurde von der ausführenden Firma, der Firma Dreamfire, bei
der Polizei, Abteilung Sicherheit, Erlaubnis zum Besitz und Verwendung von
Pyroartikel der Klasse F3, unter Einhaltung der notwendigen Fristen angemeldet. Darüber hinaus benötigte es die Zustimmung der Grundstückseigentümerin, im konkreten Fall der Innsbrucker Nordkettenbahnen (INKB).

Frage 13:

Wenn es sich bei dem Silvester-Feuerwerk 2020/2021 um keine Veranstaltung
gemäß den geltenden Rechtsvorschriften handelte, um was handelte es sich
dann, und wie wurde "es" angemeldet?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 12.

Frage 14:

Welches Unternehmen wurde mit der Durchführung des Silvester-Feuerwerks
2020/2021 von wem beauftragt?

Antwort:

Es handelt sich um die Firma Dreamfire, die bereits seit mehreren Jahren
das Feuerwerk auf der Seegrube durchführt.

Frage 15:

Gab es für die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 eine Ausschreibung?

Antwort:

Aufgrund der Tatsache, dass es sich in der gegenständlichen Angelegenheit
um ein "künstlerisches" Auftragswerk handelte, wurde keine Ausschreibung
im klassischen Sinne durchgeführt.

Frage 16:

Wenn nein, warum nicht?

Antwort:

Siehe Antwort zu Frage 15.

Frage 17:

Wie hoch sind die tatsächlichen Kosten für die Durchführung des Silvester-Feuerwerks 2020/2021 inklusive Werbekosten, Brandschutz usw. brutto (um detaillierte
Aufstellung {Kostenaufstellung, Kostenübernahme usw.} wird gebeten).
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