Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.170
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StR Rudi Federspiel
GR Bernhard Schmidt
Stadtmagistrat Innsbruck
KO Andrea Dengg
eingelangt am
VBM Markus Lassenberger
KO Stv. Andreas Kunst
25. Feb. 2021
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Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stad!sena!
GRin Deborah Gregoire
GRin Astrid Denz
GRin Beatrix Klaus
(zu Punkt 38.3)
Innsbruck, am 21 .02.2021
Antrag
betreffend die Anbringung versenkbarer Poller zur Absicherung der
Fußgänger-Zonen Altstadt und Maria-Theresien-Straße
Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die Anbringung von versenkbaren Pollern zur Absicherung
der Fußgängerzonen Altstadt und nördliche Maria-Theresien-Straße - vorrangig im Bereich
der Altstadtzufahrten bei der Ottoburg und zur Maria-Theresien-Straße - so zeitgerecht zu
veranlassen, dass die baulichen Maßnahmen bis spätestens 31.08.2021 abgeschlossen sind
und weiters Finanzierungsverhandlungen mit der Republik Österreich aufzunehmen.
Begründung:
In der Sitzung des Gemeinderats vom 05.10.2017 wurde seitens der FPÖ der Antrag
eingebracht, das ggst. Vorhaben umfassend zu prüfen. Der Antrag wurde in der
nächstfolgenden Sitzung vom 09.11 .2017 dem Inhalt nach angenommen. Das Büro der
damaligen Bürgermeisterin wurde mit den entsprechenden Veranlassungen beauftragt.
In weiterer Folge hat die MA III, Tiefbau, in Zusammenarbeit mit der Landespolizeidirektion
und dem zuständigen Amt der Stadt Wien einen Projektbericht erarbeitet. Ausgangslage war
die Überlegung, wie man stark frequentierte Aufenthaltsbereiche in der Innenstadt vor
Terrorakten, welche mit schweren Kraftfahrzeugen ausgeführt werden, schützen kann.
Gemeinsam mit der MA 11, Allgemeine Sicherheit und Veranstaltungen, hat die
Landespolizeidirektion die Altstadt sowie die nördliche Maria-Theresien-Straße als
Gefährdungs-Zonen lokalisiert, weshalb verschiedene Planungsvarianten für die Situierung
von Hochsicherheitspollern in diesen Bereichen erstellt wurden. Dazu wird ausgeführt:
,, (. ..) Da die Fußgänger-Zonen in der Altstadt und der Maria-Theresien-Straße zwischen 06:00
Uhr und 10:30 Uhr mit Kraftfahrzeugen befahren werden dürfen, muss die
Durchfahrtsmöglichkeit gewährleistet sein. Zudem ist zu beachten, dass auch außerhalb
dieser Zeiten in eingeschränkter Verkehr gestattet ist.
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