Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf
- S.38
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Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner Straße 6, Südtiroler
Platz 2 bis 16 und Salurner Straße 2a (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. IN-F5), gemäß § 36 TROG 2016, wird
beschlossen.
31.
29.
MagIbk/35560/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen Ing.-Sigl-Straße
und Am Gießen (als Änderung der
Bebauungspläne Nr. HA-B13 und
Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1
und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B41, Höttinger Au, Bereich zwischen
Ing.-Sigl-Straße und Am Gießen (als Änderung der Bebauungspläne Nr. HA-B13 und
Nr. HA-B13/1), gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
30.
MagIbk/35643/SP-FW-IN/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. IN-F32, Innenstadt, Bereich zwischen Brixner Straße 6,
Südtiroler Platz 2 - 16 und Salurner Straße 2a (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. INF5), gemäß § 36 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (bei Stimmenthaltung von FRITZ,
1 Stimme; einstimmig):
GR-Sitzung 25.02.2021
MagIbk/35715/SP-BB-IN/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. IN-B53, Innenstadt, Bereich Amraser Straße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. INB19 und Nr. IN-B19/2), gemäß § 56
Abs. 1 und 2 TROG 2016
GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. IN-B53, Innenstadt, Bereich Amraser
Straße 8 (als Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-B19 und Nr. IN-B19/2), gemäß
§ 56 Abs. 1 und 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam
wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und
Stellungnahmefrist keine Stellungnahme
zum Entwurf von einer hierzu berechtigten
Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.