Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.37

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- 122 -

GR Kunst: Der Antrag wurde am
23.12.2020 eingereicht. Der Vereinsregisterauszug, in dem der Obmann zu finden
ist, ist vom 02.02.2021. Bei der Eingabe des
Antrages, im Jahr 2020, war jemand anderes Obmann.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Kulturausschusses
(Seite 121) vom 20.01.2021 wird angenommen.
27.5

MagIbk/33207/SUB-KU/26
Kunstraum Innsbruck, Jahressubvention

GRin Heisz referiert den Antrag des Kulturausschusses vom 20.01.2021:
Dem Kunstraum Innsbruck wird eine Jahressubvention in Höhe von 84.000,-- genehmigt.
GR Kunst: Auch bei diesem Akt fehlt die
Unterschrift des Zeichnungsberechtigten.
Es geht um den Obmann-Stellvertreter.
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
GRin Heisz: Vielen Dank für den Hinweis.
Wir werden Deine Beschwerde weiterleiten
und dafür sorgen, dass die Subvention erst
ausgezahlt wird, wenn die Unterschrift
nachgereicht wurde.
GR Mayer: Ich möchte um etwas bitten: Bei
diesem Akt sind sehr viele Beilagen vorhanden. Auf Seite 104 befinden sich die Vereinsstatuten. Diese wurden allerdings nicht
optimal eingescannt und sind schwer leserlich. Ich bitte darum, sie das nächste Mal in
besserer Form beizulegen.
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Kulturausschusses
(Seite 122) vom 20.01.2021 wird angenommen.

Beschluss (einstimmig):
Die Subventionsanträge des Kulturausschusses für den Bereich "Kultur" werden
unter Berücksichtigung vorstehender Abstimmung gemäß Beilage genehmigt.
GR Mag. Krackl referiert die Anträge des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom 15.02.2021:
GR Mag. Krackl: Ich möchte die Gebärdendolmetscherinnen darum bitten, die Anträge
des Ausschusses für Stadtentwicklung,
Wohnbau und Projekte heute zu übersetzen. Ich werde die Anträge langsam referieren.
Bis dato wurde keine Lösung gefunden, wie
man die Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
anders übertragen könnte. Im Livestream
wurde immer geschrieben, dass aufgrund
meiner Lesegeschwindigkeit, diese Punkte
nicht übersetzt werden können. Das möchte
ich natürlich nicht und ich will von mir weisen, dass die fehlende Übersetzung an mir
liegt.
28.

MagIbk/35642/SP-BB-HA/1
Entwurf des Bebauungsplanes
und Ergänzenden Bebauungsplanes Nr. HA-B42, Höttinger Au, Bereich nördlich der Tiergartenstraße, Grundstück 1784/1, KG
Hötting, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Mehrheitsbeschluss (gegen ALI, 1 Stimme):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
15.02.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes und Ergänzenden Bebauungsplanes
Nr. HA-B42, Höttinger Au, Bereich nördlich
der Tiergartenstraße, Grundstück 1784/1,
KG Hötting, gemäß § 56 Abs. 1 und 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3
TROG 2016 der Beschluss über die dem

GR-Sitzung 25.02.2021