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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-02-25-GR-Protokoll.pdf

- S.42

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34.5

GfGR/23/2021
Ein-Personen-Unternehmen,
Kleinst- und Kleinbetriebe, Soforthilfe (GR Mayer)

Beschluss (einstimmig):
Dem von GR Mayer eingebrachten dringenden Antrag (Seite 124) wird die Dringlichkeit
zuerkannt.
GR Mayer: Im Zuge der Aktuellen Stunde
haben wir bereits über diesen Antrag gesprochen. Es geht um eine rasche Hilfe für
alle betroffenen Unternehmen. Wenn wir
diese Unterstützung nicht gewähren, müssen Betroffene auf die Hilfe zurückgreifen,
die der Bund anbietet. Diese ist mit extrem
großem bürokratischen Aufwand verbunden
und benötigt enorm viel Zeit.
Die Soforthilfe ist nicht für den Kauf von irgendwelchen Blumentöpfen gedacht! Diese
Aussage ist überheblich! Mit diesem Geld
wird vielen UnternehmerInnen, die es dringend notwendig haben, geholfen. Daher
bitte ich Euch, dem Antrag zuzustimmen.
GR Lukovic, BA MA: Da unsere Redezeit
in der Aktuellen Stunde aufgebraucht war,
möchte ich nun über diesen Antrag reden.
GRin Mag.a Lutz hat mit ihren Aussagen völlig Recht. Weiters will ich erwähnen, dass
ich stets versuche, Anträge wohlgesonnen
und bestmöglich zu interpretieren.
Wenn ich mir die Soforthilfe in Höhe von
€ 5 Mio. anschaue und diesen Betrag durch
die Betroffenen dividiere, ergibt das ca.
€ 240,-- für jede/jeden MitarbeiterIn pro Betrieb. Nun multipliziere ich diesen Betrag auf
die Anzahl der MitarbeiterInnen, so wie es
im Antrag geschrieben steht. In einem
Kleinstunternehmen sind bis zu neun Beschäftigte. Somit bekäme der Betrieb
€ 2.173,--, während Kleinunternehmen mit
24 MitarbeiterInnen € 5.796,-- erhalten würden.
Selbst mit dieser wohlwollenden Interpretation des Antrages kommt am Ende des Tages keine substanzielle Hilfe bei den Unternehmen an! Kleinstbetriebe hätten nicht einmal ausreichende Mittel, um eine durchschnittliche Arbeitskraft in Österreich inklusive der ArbeitgeberInnenanteile für einen
Monat zu finanzieren. Kleinbetriebe könnten

GR-Sitzung 25.02.2021

damit maximal zwei MitarbeiterInnen finanzieren. Es zeigt sich, dass dieser Antrag am
Ziel vorbeischießt.
Weiters möchte ich wissen, ob FRITZ das
Unternehmensgesetzbuch (UGB) kennt. Ich
spreche von § 221 UGB. Dieser definiert,
wie Unternehmen bezüglich ihrer Größe
eingeteilt werden. Ein-Personen-Unternehmen kommen im Unternehmensgesetzbuch
(UGB) nicht explizit vor, aber die Kleinstund Kleinbetriebe werden genannt. Kleinbetriebe können laut Unternehmensgesetzbuch (UGB) bis zu 50 MitarbeiterInnen haben.
Was ist die qualitative Unterscheidung, um
dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu widersprechen? Warum sollen nur Kleinbetriebe
mit bis zu 24 MitarbeiterInnen unterstützt
werden, anstatt allen Kleinbetriebe mit bis
zu 50 Beschäftigten zu helfen? Im Antrag
gibt es keine qualifizierte Unterscheidung,
somit widerspricht er dem Gleichheitsgrundsatz.
Man darf die Größe eines Unternehmens
übrigens nicht nur an der Zahl der Beschäftigten ausmachen, sondern es gilt die jährliche Bilanzsumme und die Umsatzerlöse zu
beachten. Damit ein Unternehmen kategorisiert wird, müssen zwei von drei Kategorien
zwei Jahre in Folge den Vorgaben entsprechen.
Hat sich FRITZ diese Anforderungen genau
angesehen? Mittelgroße Unternehmen können einen Umsatzerlös in Höhe von
€ 10 Mio. bis € 40 Mio. aufweisen. Sie können eine Bilanzsumme von € 5 Mio. bis
€ 20 Mio. aufweisen. Weshalb sollte eine
Unterstützung in Höhe von wenigen tausend Euro einem solchen Unternehmen helfen? Das verstehe ich nicht.
Diese Förderung hilft bestenfalls Kleinstunternehmen, aber selbst sie würden nur
€ 240,-- pro ArbeitnehmerIn erhalten. Gehen wir kurz auf das Zahlenspiel von Dir,
GR Mayer, bezüglich der Unterstützungen
in Höhe von € 500,-- bzw. € 1.000,-- ein: Dividieren wir diese Summen auf die betroffenen Unternehmen, bleiben am Ende ca.
€ 41,-- pro MitarbeiterIn übrig. Hier kann
man nicht von einer vernünftigen Soforthilfe
reden.