Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.124

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INNSBRUCK

Stadtmagistrat Innsbruck
Innsbruck, am 08.03.2021

Dringender Antrag
betreffend den ÖBB-Fußgängerdurchlass Mühlau (km 72,69)

Der Gemeinderat möge beschließen:
Herr Bürgermeister wird beauftragt, die zuständigen Dienststellen des Stadtmagistrats
anzuweisen , betreffend den 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB km 72,690 im
Stadtteil Mühlau zunächst zu prüfen , welche Sanierungsmaßnahmen erforderlich sind, um
eine weitere Nutzung unter Einhaltung aller rechtlichen Vorschriften und zeitgemäßen
technischen Standards zu ermöglichen. Im Anschluss daran soll eine Kostenschätzung der
durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Auf Basis dieser Erhebungen soll sodann
eine endgültige · Entscheidung hinsichtlich einer weiteren Nutzung des ggst.
Fußgängerdurchlasses getroffen werden .
Begründung :
Im „Stadtblatt Innsbruck" vom 04.03.2021 wurde unter dem Titel „Tunnelsperre wird nicht
kampflos hingenommen" betreffend die überraschende Schließung des beliebten ÖBBFußgängerdurchgangs in Mühlau berichtet wie folgt (Anm. Grammatik-Fehler berichtigt): ,,(. . .)
, Wir beabsichtigen den Durchgang nicht mehr zu öffnen. Nachdem wir der ÖBB den Neubau
auf unsere Kosten nicht anbieten können, bzw. angesichts mangelnder Priorität auch nicht
anbieten wollen, erwarten wir den Widerruf der ÖBB. Es gibt eine fußläufige Alternative rund
250 m entfernt. Die hohen Kosten eines zeitgemäßen Neubaus sind für uns derzeit wegen
mehrerer anderer priorisierter diesbezüglicher Vorhaben (Unterführungen und Brücken) nicht
rechtfertigbar. Sollte man eines Tages zur Ansicht gelangen, diese Unterführung doch prioritär
zu benötigen, ist ein Neubau ohne Mehrkosten jederzeit machbar", teilt die Stadt Innsbruck auf
Anfrage der Stadtblatt-Redaktion mit. Eine Vorgehensweise, die auf massiven Widerstand
stößt. (. . .) Die Stadt Innsbruck hat 2003 einen Vertrag mit den ÖBB zur Nutzung dieser

Unterführung abgeschlossen. Seit damals kann die Unterführung als Durchgang genutzt
werden. Die Stadt Innsbruck hat sich seinerzeit verpflichtet Treppenanlagen mit Handläufen
sowie Zaunanlagen zur sicheren Abtrennung der Bahnbetriebsanlagen zu errichten.
Treppenanlage und Handläufe wurden jedoch vom Tiefbauamt nie ausgeführt. Die Stadt

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