Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.125
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Innsbruck hat im Winter die Unterführung einfach gesperrt, um hier keinen Winterdienst
durchführen zu müssen und gleichzeitig zu schauen, ob dieser Verbindungsweg wirklich noch
genutzt wird. (. . .) Auch in den sozialen Medien sorgt der Stadtblatt-Bericht für Reaktionen. (. . .)
Direkt betroffenen Anrainer setzen sich ebenfalls zur Wehr. ,Nach dem wir trotz vieler Anfragen
lange nicht über die Zukunft des Tunnels informiert wurden, können wir jetzt unsere Aktionen
setzen ", meint ein Anrainer aus Mühlau. Lange war nicht bekannt, wer die Verantwortung für
die Sanierung zu tragen hat. ,Bei dem im Jahre 1895 errichteten Fußgängerdurchlass bei ÖBB
km 72,690 ist laut (jederzeit kündbarem) Gestattungsvertrag die Stadt Innsbruck Wegehalterin
und haftet für alle Schäden, welche allenfalls den Wegbenützern entstehen. Aufgrund des
Anlagenzustandes müssen geeignete Maßnahmen gesetzt werden, welche die Sicherheit
gewährleisten, sofern der Durchgang auf Dauer bestehen bleiben soll. Aufgrund der
Vertragslage muss die Stadt diese Maßnahmen finanzieren ", informieren die ÖBB über die
aktuelle Situation: ,Seitens der ÖBB Infrastruktur AG gab es Gespräche mit Vertretern der
Stadt Innsbruck. Da die Stadt Innsbruck offensichtlich selbst nicht einschätzen kann, wie die
Unterführung angenommen wird, hat sie als Test das Bauwerk über den Winter abgesperrt,
sohin entfällt naturgemäß auch die Wegehalterhaftung, welche in der Sphäre der Stadt
Innsbruck liegt. Die Beschilderung wurde von der Stadt Innsbruck angebracht". Die Anrainer
hoffen auf transparente Informationen durch die Stadt betreffend die Sanierungskosten und
ein Einlenken der Verantwortlichen. ,Hier wird ein einfacher Zugang in die Natur sinnlos
zerstört, wir hoffen das .es aber noch nicht zu spät für die Einsicht der Stadt Innsbruck ist",
meint ein weiterer Anrainer abschließend."
Bedeckungsvorschlag: nicht erforderlich
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