Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.3
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
-3-
7.
IV 3163/2021
100 vierteljährlichen Pauschalraten),
welche die lnnsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) bei der Hypo Tirol
Bank AG zur Finanzierung der Errichtung von obengenannten Wohnbauvorhaben aufnimmt.
Investitionsförderung von privaten Wohn- und Pflegeheimen 2021: Haus St. Josef am Inn,
Seniorenheim St. Raphael und
Stiftung Nothburgaheim
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Die Landeshauptstadt Innsbruck unterstützt
nachstehende private Wohn- und Pflegeheime mit folgenden Förderungen für die
angemeldeten Investitionen und Sanierungsprojekte:
1.
Haus St. Josef am Inn € 440.000,--
2.
Seniorenheim St. Raphael € 230.000,--
3.
Stiftung Nothburgaheim € 430.000,--
Die Bedeckung erfolgt durch die Finanzposition 1.775200, Kapitaltransfers an Unternehmen im Fonds 420000 - Altenheime. Die
Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, wird mit der Abwicklung der Förderung beauftragt.
8.
Der Herr Bürgermeister wird ermächtigt
diesbezügliche Bürgschaftserklärungen abzugeben und die betreffenden Bürgschaftsübernahmen zu Gunsten der Hypo Tirol
Bank AG gemeinsam mit zwei weiteren GemeinderätInnen zu unterzeichnen.
9.
V-KU 02995/2021
Genehmigung für die Verwendung
von Subventionsmitteln aus dem
Vorjahr sowie Erstreckung der
Nachweisfrist
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
IV 2848/2021
Die Mag.-Abt. V, Kultur, wird ermächtigt, bei
COVID-bedingten Verschiebungen von Veranstaltungen und Projekten die Verwendung von im Jahr 2020 zuerkannten Subventionen im Jahr 2021 zu genehmigen.
Haftung der Stadtgemeinde Innsbruck für zwei WBF-Ergänzungsdarlehen von der lnnsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) bei
der Hypo Tirol Bank AG für die Errichtung verschiedener Wohnbauvorhaben
Dieser Genehmigung hat eine Prüfung der
aktualisierten Projekt- und Finanzierungspläne vorauszugehen. Weiters kann die
Frist für den Nachweis der ordnungsgemäßen Verwendung der 2020 zuerkannten
Subventionsmittel bis längstens 31.12.2021
erstreckt werden.
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:
Die Stadtgemeinde Innsbruck übernimmt
die Haftung gemäß § 1356 ABGB für die
Rückzahlung zweier WBF-Ergänzungsdarlehen über insgesamt € 5.500.000,--.
1.
Darlehen Wohnobjekt "Widumweg Igls
(Neubau betreutes Wohnen)" über
€ 2.000.000,-- (Fixzinssatz von 0,74 %
mit vierteljährlicher Fälligkeit, Laufzeit
25 Jahre, Rückzahlung in 100 vierteljährlichen Pauschalraten),
2.
Darlehen Wohnobjekt "Amraser
Straße 26 (Neubau 44 Wohnungen)"
über € 3.500.000,-- (Fixzinssatz von
0,74 % mit vierteljährlicher Fälligkeit,
Laufzeit 25 Jahre, Rückzahlung in
GR-Sitzung 18.03.2021
Zuerkannte Subventionen des Jahres 2021
können in entsprechenden Fällen davon unberührt ausbezahlt werden. Dem Stadtsenat
bzw. dem Gemeinderat ist zum 30.06.2021
sowie zum 31.12.2021 eine Liste über diese
bewilligten Anträge zur Kenntnisnahme vorzulegen.