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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf

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Ausgaben dieses Jahres – 2021
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10.

V 2348/2021

12.

Verwendung der Sondersubvention 2020 im Jahr 2021 samt Verlängerung der dazugehörigen
Nachweisfrist für den Verein Alpenzoo Innsbruck-Tirol
Beschluss (bei Stimmenthaltung von StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, GR Kaufmann und
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber Bsc
3 Stimmen; einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:
Die Verwendung der Sondersubvention 2020 wird für den Verein Alpenzoo
Innsbruck-Tirol für das Jahr 2021 genehmigt
und die Frist zur Erbringung der dazugehörigen Nachweise bis zum 31.12.2021 verlängert.

Förderverträge der Tiroler Landesregierung zum Ausbau des
Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsangebotes gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG
über die Elementarpädagogik
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
13.

11.

Vorschreibung der Kindergarten-,
Schülerhort- und Tagesheimtarife
Beschluss (einstimmig):
Die Betreuungsbeiträge in den städtischen
Kindergärten, Schülerhorten und Tagesheimen werden im Februar und März 2021 aliquotiert verrechnet.
Für die Kindergärten, Schülerhorte und die
Tagesheime der Volks- und Sonderschulen
werden im Februar 2021 zwei Wochen, für
die Tagesheime der Mittelschulen eine Woche, verrechnet.
Im März 2021 wird in den Kindergärten,
Schülerhorten und Tagesheimen der Volksund Sonderschulen wieder der gesamte Betreuungsbeitrag verrechnet, in den Tagesheimen der Mittelschulen nur der aliquotierte Beitrag für zwei Wochen.

V-KJ 3210/2021
Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen der
Sprachförderung gemäß Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über
die Elementarpädagogik

V 2214/2021

Antrag des Stadtsenates vom 10.03.2021:

V-KJ 3085/2021

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 17.03.2021:
Dem Abschluss der vorliegenden Förderverträge der Tiroler Landesregierung im Rahmen des Ausbaus des Kinderbildungs- und
Kinderbetreuungsangebotes gemäß der
Vereinbarung nach Art. 15a B-VG über die
Elementarpädagogik wird zugestimmt.
14.

IV 3644/2021
Innsbrucker Immobilien GmbH &
Co KG (IIG), denkmalpflegerische
Instandsetzung Müllerstraße 38

Beschluss (einstimmig):
Amtsantrag vom 17.03.2021:
Die Stadt Innsbruck beauftragt auf Grund
der Dringlichkeit die Innsbrucker Immobilien
GmbH & Co KG (IIG) vorab mit der denkmalpflegerischen Instandsetzung des Gebäudes (Fenster, Fassade, Treppenhaus
und Malerarbeiten) in der Müllerstraße 38
mit einem Auftragsvolumen von bis zu
€ 1.000.000,--.
Für das gesamte Projekt "Errichtung Kindergarten und Kinderkrippe" gemäß dem vorliegenden Bericht der Innsbrucker Immobilien

GR-Sitzung 18.03.2021