Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.35
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gelangte. Dies war für die Kontrollabteilung insofern nachvollziehbar, als der 3-Monats-Euribor für die maßgeblichen Abrechnungszeiträume (seit Mai 2015) negativ
war und die Bank somit den vereinbarten Zinsindikator offenbar bei 0,00 % „eingefroren“ hat. Im Detail wurde von der Kontrollabteilung darauf verwiesen, dass der zu
Prüfzwecken vorgelegte Kreditvertrag zu dieser von der Bank praktizierten Vorgehensweise des Einfrierens des Zinsindikators bei 0,00 % keine Vereinbarung traf.
Auch aus den bereitgestellten Kontoauszügen ging eine einseitige diesbezügliche
Mitteilung der Bank nicht hervor.
Vor dem Hintergrund der damals jüngsten Entscheidungen des OGH bezüglich „Negativzinsen“ empfahl die Kontrollabteilung der SOWI - Investor - Bauträger GmbH,
mit dem Kreditgeber in Kontakt zu treten und die Weitergabe des negativen Zinsindikators (sowohl für die abgelaufenen als auch die künftigen Zinsperioden) zu reklamieren bzw. zu verhandeln. Im seinerzeitigen Anhörungsverfahren sagte die Geschäftsführung des Unternehmens die Umsetzung der Empfehlung zu.
Im Zuge der vergangenen Follow up – Prüfungen informierte die SOWI - Investor Bauträger GmbH darüber, dass im Gegenzug zur Beibehaltung der bisherigen Konditionsgestaltung(en) im Rahmen der Reduktion der städtischen Bürgschaften (dies
ging auch auf eine Empfehlung der Kontrollabteilung zurück) für diesen Abstattungskredit ab 01.01.2018 einer Indikatoruntergrenze (Floor) von 0,00 % zugestimmt worden ist. Die dahingehend unterfertigte Zusatzvereinbarung vom 30.11./18.12.2017
wurde der Kontrollabteilung zur Verfügung gestellt.
Ansprüche vor dem Stichtag 01.01.2018 wurden von der Gesellschaft bei der Bank
angemeldet, wobei sich diese bislang gegen eine Weitergabe des negativen Euribor-Wertes ausspricht. Dies mit der Begründung, dass dahingehende (höchst-)gerichtliche Urteile noch ausstehen würden. Die Geschäftsführung konnte jedoch erreichen, dass von der Bank zu dieser Thematik gegenüber der SOWI - Investor Bauträger GmbH eine „Erklärung des Verzichts auf die Einrede der Verjährung“ unterzeichnet worden ist. Dieser Verzicht gilt dem unterzeichneten Schriftstück zufolge
bis 31.12.2021.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 bestätigte die Geschäftsführung der Gesellschaft den unveränderten Sachstand in dieser Angelegenheit.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde teilweise entsprochen.
4 Berichte über laufende Gebarungsüberwachungen/Belegkontrollen
4.1 Bericht über die Belegkontrollen der Stadtgemeinde Innsbruck
III. Quartal 2019
(Bericht vom 03.12.2019)
Mahnspesen Mobilfunkanbieter
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Die Kontrollabteilung behob bei den von ihr routinemäßig vorgenommenen Belegkontrollen eine Auszahlungsanordnung eines Mobilfunkanbieters im Betrag von
€ 10,00 des Amtes für Bürgerservice und Außenbeziehungen der MA I. Auffällig
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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