Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.55
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Darlehen aufgrund der vorgesehenen stufenweisen Verzinsung vom externen (Finanz-)Controller der Stadt im Finanzbericht per 31.12.2019 für eine mögliche vorzeitige Rückführung bzw. Umschuldung markiert worden sind.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 berichtete die Fachdienststelle, dass dem
(seinerzeitigen) Sachbearbeiter bei Ausgliederung der Wohnheime mitgeteilt worden sei, dass in Zukunft die IIG KG die Wohnheime übernehme, Investitionen aber
immer noch durch die Stadt selbst durchgeführt werden würden. Da die WBF-Darlehen für Investitionen beansprucht worden sind, sei die Abwicklung dieser Darlehen
bei der Stadt Innsbruck verblieben. Abschließend wurde auf den bereits festgelegten Termin im April 2021 mit der IIG KG verwiesen; dabei werde auch die gegenständliche Anregung der Kontrollabteilung besprochen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Zu den bei der EIB beanspruchten 15-jährigen endfälligen Ausleihungen (per
31.12.2019 insgesamt € 35.000.000,00) erwähnte die Kontrollabteilung, dass dieser
Ausstattungsvorschlag seinerzeit von der Fachdienststelle in Zusammenarbeit mit
einem externen Berater (dem externen Controller des Finanzbeirates der Stadt
Innsbruck) unter Angabe entsprechender fachlicher Begründungen vorgeschlagen
und vom Gemeinderat beschlossen worden ist.
Die Kontrollabteilung empfahl bereits bei der Prüfung der Jahresrechnung 2018 in
Richtung der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft bezüglich dieser
endfälligen Finanzierungstranchen (bei Würdigung der erwähnten fachlichen Begründungen), unter Einbindung des städtischen Finanzbeirates (inkl. dem externen
Controller) die Einrichtung eines (zumindest teilweisen) budgetär möglichen und allenfalls umsetzbaren Tilgungs- bzw. Ansparkonzeptes in Erwägung zu ziehen bzw.
zu prüfen.
Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang
unter anderem, dass vom damaligen Finanzdirektor in der Sitzung des städtischen
Finanzbeirates vom 08.11.2018 dahingehend ein „Ansparmodell in Form einer
Rücklagenbildung“ in Aussicht gestellt worden ist.
Zudem machte die Kontrollabteilung auf § 67 Abs. 2 des IStR i.d.F. LGBl.
Nr. 83/2019 aufmerksam, welcher für die Stadt Innsbruck im Zuge des Inkrafttretens
der neuen VRV 2015 ab dem Finanzjahr 2020 wie folgt normiert:
„Werden Darlehen aufgenommen, die mit dem Gesamtbetrag auf einmal zur Rückzahlung fällig werden, so sind die hiefür erforderlichen Mittel rechtzeitig bis zur Fälligkeit des Darlehens anzulegen.“
Gemäß den Ausführungen in den erläuternden (Gesetzes-)Bemerkungen soll die
Stadt mit dieser Bestimmung (künftig) verpflichtet werden, für die Rückzahlung von
endfälligen Darlehen entsprechend vorzusorgen.
In der dazu im vergangenen Jahr abgegebenen Stellungnahme äußerte sich das
Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV insofern, als es sich der bestehenden Problematik bewusst sei und dem Vorschlag der Kontrollabteilung vollinhaltlich beipflichte. Vor dem Hintergrund dieser Stellungnahme der Fachdienststelle
hielt die Kontrollabteilung ihre Empfehlung anlässlich der Prüfung der Jahresrechnung 2019 aufrecht und rief diese in Erinnerung.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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