Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.56
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Aktuell dazu befragt berichtete das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft der
MA IV darüber, dass vom städtischen Finanzbeirat eine Arbeitsgruppe Finanzstrategie eingerichtet worden sei. Diese würde ein adäquates Tilgungs- bzw. Ansparkonzept ausarbeiten.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
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Im Zusammenhang mit der Einschau in das Kapitel „Voranschlagsunwirksame Gebarung wurden von der Kontrollabteilung stichprobenartig diverse ausgewiesene
Kassenreste per 31.12.2019 überprüft.
Sachkonten 289600 und 287930 – Verrechnung Telefonanlage – Sammelkonto:
Auf diesen Konten werden vom Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik die Telefongebühren für das gesamte Rathaus einschließlich der Außenstellen, diverse Wartungsgebühren, Kosten für Alarmanlagen etc. eingebucht
und mittels interner Leistungsverrechnung an die einzelnen Dienststellen anteilsmäßig weiterverrechnet.
Mit Einführung der VRV 2015 mit 01.01.2020 kam es in diesem Bereich zur Erstellung von neuen Konten. Dies führte dazu, dass das oben angeführte Konto 287930
als Ersatz für das Konto 289600 eingerichtet worden ist. In diesem Zusammenhang
erschien es der Kontrollabteilung erwähnenswert, dass die Telefongebühren des
Rathauses für den Zeitraum 11/2019 von gesamt € 3.019,01 im Buchhaltungssystem GeOrg statt noch auf dem Konto 289600 bereits mit 31.12.2019 auf dem neuen
Konto 287930 eingebucht worden sind, obwohl dieses lt. Auskunft der Leiterin des
Referates Buchhaltung erst ab 01.01.2020 seine Gültigkeit gehabt hätte. Daher
schien auf besagtem Konto mit 31.12.2019 der schl. Rest von € 3.019,01 auf.
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Bei weiteren Recherchen der Kontrollabteilung betreffend den Saldo bzw. schl. Rest
auf dem Konto 289600 per 31.12.2019 in Höhe von € 2.990,03 wurde folgendes
festgestellt:
Bis zum Jahr 2018 wurde auch das Konto 289100 – Mobiltelefon – Verrechnung
vom Amt für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik bewirtschaftet.
Ab dem Jahr 2018 wird die Mobiltelefonverrechnung vom Referat Einkauf und Allgemeine Servicedienste durchgeführt. Mit 31.12.2018 schien auf diesem Konto ein
schl. Rest von € 6.227,60 auf, der als Anfangsbestand im Jahr 2019 ausgewiesen
worden ist. Im Jahr 2019 wurden auf oben angeführtem Konto keine Buchungen
mehr vorgenommen. Im Zuge der Auflösung des Kontos mit 31.12.2019 erfolgte die
Umbuchung dieses Betrages auf das Konto 289600 – Verrechnung Telefonanlage
Sammelkonto.
Der rechnerische Nachvollzug des Betrages von € 6.227,60 und damit zusammenhängend auch der schl. Rest in Höhe von € 2.990,03 war seitens der Kontrollabteilung aufgrund mehrerer und teilweise auch länger zurückliegender Gegebenheiten
(z.B. Um-, Nach-, Doppelbuchungen, fallweise falsche Kontenzuordnung, Stornos
etc.) nicht möglich.
Die Kontrollabteilung empfahl dem Referat Buchhaltung in Absprache mit dem Amt
für Informationstechnologie und Kommunikationstechnik, den schl. Rest des Kontos
289600 in Höhe von € 2.990,03 im Detail abzustimmen, da dieser naturgemäß den
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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