Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.124
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Aktuell verwies das Amt für Schule und Bildung wie in den Vorjahren darauf, dass
eine Neuberechnung der Betriebsbeiträge aufgrund der bislang nicht funktionierenden Kostenrechnung im neuen Buchhaltungsprogramm (GeOrg) noch nicht vorgenommen werden konnte. Für das heurige Jahr (2021) wurde – nach Vorliegen entsprechender Kostenrechnungsdaten – eine Neuberechnung in Abstimmung mit der
städt. Finanzabteilung zugesagt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.
Belegkontrollen I. Quartal 2018
(Bericht vom 28.05.2018)
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Die Kontrollabteilung behob eine Auszahlungsanordnung des Amtes für Straßenbetrieb der MA III an das Stift Wilten im Betrag von € 1.600,00. Die Zahlung bezog sich
auf eine Rechnung vom 24.01.2018, mittels welcher vom Stift der „Fischerei-Entschädigungsbetrag für die Schneerampe am Inn“ für das Jahr 2018 eingefordert
worden ist.
Auf Rückfrage des Vertreters der Kontrollabteilung beim zuständigen (damaligen)
Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb informierte dieser inhaltlich darüber, dass
diese Auszahlung an das Stift als Entschädigung für seine bestehenden Fischereirechte im Zusammenhang mit der bewilligten Einbringung von Räumschnee durch
die Stadt Innsbruck in den Inn vereinbart sei. Eine separate schriftliche Vereinbarung zwischen Stadt Innsbruck und Stift Wilten bestehe nicht; vielmehr ginge die
gehandhabte Abrechnungsgepflogenheit auf eine bereits seit langen Jahren bestehende (mündliche) Übereinkunft zurück.
Die Kontrollabteilung vertrat aus grundsätzlichen Überlegungen (Dokumentation,
Transparenz, Nachvollziehbarkeit) den Standpunkt, dass im Besonderen längerfristige Leistungsverpflichtungen der Stadt Innsbruck mittels schriftlicher Verträge dokumentiert werden sollten. Aus diesem Grund wurde von der Kontrollabteilung empfohlen, eine schriftliche Dokumentation der hier beschriebenen bestehenden Leistungsbeziehung zwischen Stift Wilten und Stadt Innsbruck in Erwägung zu ziehen.
Die betroffene Dienststelle befürwortete im seinerzeitigen Anhörungsverfahren eine
schriftliche Dokumentation. Weiters wurde angekündigt, mit der Verwaltung des Stiftes Kontakt aufzunehmen, um die Eckpunkte einer diesbezüglichen Vereinbarung
zu diskutieren.
Zur Follow up – Einschau 2018 informierte der (seinerzeitige) Vorstand des Amtes
für Straßenbetrieb darüber, dass mit dem Stift Wilten Kontakt aufgenommen worden
wäre. Damals stand in Prüfung, ob bzw. inwieweit es auf Grund der Auflagen der
maßgeblichen Bescheide sinnvoll und zweckmäßig ist, diesbezüglich eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen.
Ebenso wie im Zuge der letztjährigen Follow up – Einschau bestätigte der mittlerweile neue Vorstand des Amtes für Straßenbetrieb (bestellt seit 01.02.2019) aktuell
seine laufenden Recherchen und Bemühungen in dieser Angelegenheit. Bis dato
liege allerdings kein Entwurf einer Vereinbarung vom Rechnungsleger vor, weshalb
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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