Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.123
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Im Rahmen des letztjährigen Follow up – Berichtes ist von der Kontrollabteilung der
Stand zu 77 Empfehlungen abgefragt worden. Bei insgesamt 17 Empfehlungen dieser Einschau nahm die Kontrollabteilung im Zuge der aktuellen Follow up – Prüfung
eine erneute Nachfrage vor. Von diesen 17 Empfehlungen der Kontrollabteilung waren 11 mit „wird in Zukunft entsprochen werden“, 5 mit „wurde teilweise entsprochen“
und 1 mit „wurde aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“ kategorisiert. Das
Ergebnis dieser für die nunmehrige erneute Follow up – Einschau 2020 relevanten
Empfehlungen ist nachstehend aufgelistet:
3.1 Follow up – Einschau 2019 / Bereich Stadtmagistrat Innsbruck
Prüfung Teilbereiche Referat Schulverwaltung
(Bericht vom 04.11.2015)
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Vorbemerkend erwähnt die Kontrollabteilung, dass seit der im Jahr 2015 durchgeführten Prüfung (aufgaben-)organisatorische Änderungen in der Dienststelle durchgeführt worden sind. Dies insofern, dass mit Wirkung 01.01.2016 das früher bestehende Referat Frauen, Familien und Seniorinnen des Amtes für Familie, Bildung
und Gesellschaft dem nunmehrigen Amt für Kinder, Jugend und Generationen zugeordnet worden ist. Gleichzeitig wurde die Bezeichnung des vormaligen Amtes für
Familie, Bildung und Gesellschaft auf Amt für „Schule und Bildung“ mit den beiden
Referaten „Schulverwaltung“ und „Nachmittagsbetreuung“ geändert.
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So wie sich die Situation im Rahmen der bereitgestellten historischen Prüfungsunterlagen für die Kontrollabteilung präsentierte, gingen die von der Stadt Innsbruck
an beitragspflichtige Gebietskörperschaften gemäß § 78 Abs. 3 des Tiroler Schulorganisationsgesetzes (TSchOG) i.d.g.F. zum Prüfungszeitpunkt verrechneten Betriebsbeiträge auf Kalkulationen aus den Jahren 1986 bzw. 1987 zurück. Nachdem
bis zum Zeitpunkt der damaligen Prüfung nahezu 30 Jahre vergangen waren, empfahl die Kontrollabteilung, die Höhe dieser – zwar valorisierten – Kostensätze aufgrund allfälliger eingetretener Änderungen in der Kosten- und Erlösstruktur bei den
städtischen Pflichtschulen zu hinterfragen. Gegebenenfalls wären die Betriebsbeiträge – bei Anwendung eines allfälligen schriftlichen Vertrages gemäß § 79 Abs. 1
TSchOG i.d.g.F. – unter Berücksichtigung aktueller Berechnungen neu festzusetzen
bzw. mit den betroffenen Gemeinden neu zu verhandeln. Im damaligen Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Familie, Bildung und Gesellschaft an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu folgen.
Zur Follow up – Einschau 2015 teilte die betroffene Dienststelle mit, dass eine
grundsätzliche Neuberechnung und allfällige Neuverhandlung mit anderen Gemeinden der Unterstützung weiterer städtischer Dienststellen bedürfe.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2016 kündigte das Amt für Schule und Bildung
an, dass die Betriebsbeiträge für das aus damaliger Sicht kommende Schuljahr
2017/2018 neu berechnet werden würden.
Bei der Follow up – Einschau 2017 dazu befragt, wurde vom Amt für Schule und
Bildung darauf hingewiesen, dass die angedachte Neuberechnung aufgrund der
Umstellung des EDV-Programmes für das Rechnungswesen und der damit nicht
vorliegenden Zahlen aus der Kostenrechnung nicht durchgeführt habe werden können. Eine künftige Neuberechnung (nach Maßgabe der personellen Kapazitäten
und aussagekräftiger Zahlen aus der städtischen Kostenrechnung) wurde erneut in
Aussicht gestellt.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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