Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.178
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Resümierend empfahl die Kontrollabteilung in diesem Zusammenhang die betreffenden Stundenzuordnungen der jeweiligen Mitarbeiter des Amtes für Gesundheit,
Markt- u. Veterinärwesen auf ihre Aktualität zu evaluieren und deren Verteilung korrespondierend mit dem Dienstpostenverteilungsplan abzustimmen.
Hierzu teilte das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen mit, dass der Empfehlung der Kontrollabteilung entsprochen werde.
Als Nachweis wurden der Kontrollabteilung im Zuge der Follow up – Einschau 2020
aktuelle Funktionsmatrizen übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
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Die städtische Wasenmeisterei ist ein wesentlicher Teil des Referates Veterinärwesen und u.a. für folgende Arbeiten – Verwahrung und Betreuung von beschlagnahmten, abgenommenen oder eingefangenen [freilaufende, streunende und entwichene] Tieren sowie für die Entsorgung tierischer Nebenprodukte – zuständig. Zu
den veterinärbehördlichen Aufgaben (hoheitliche Tätigkeiten) zählen primär der
Tierschutz, Tierseuchen und die amtliche Überwachung von Lebensmittel tierischer
Herkunft.
Die städtische Wasenmeisterei und die Veterinärbehörde verwenden für ihre finanzielle Gebarung (Haushaltsführung) den gemeinsam eingerichteten Unterabschnitt
581010 Veterinärwesen.
Für die Kontrollabteilung war aus den zur Verfügung gestellten (Buchungs-)Unterlagen klar erkenntlich, dass der betreffende Teilabschnitt Veterinärwesen sowohl im
Hoheitsbereich als auch im Unternehmensbereich bzw. teilweise im (unternehmerisch und hoheitlich) gemischten Bereich geführt wird.
In diesem Kontext wies die Kontrollabteilung darauf hin, dass entsprechend den
Umsatzsteuerrichtlinien die Müllbeseitigung und Abfuhr von Abfällen, wobei zum
Müll auch Tierkörper zählen, dem umfassenden Unternehmensbereich zuzurechnen ist und sohin ein voller Vorsteuerabzug zusteht.
Die Kontrollabteilung zeigte sich über diesen Umstand verwundert, dass auf ein und
denselben Unterabschnitt zugleich ein voller Vorsteuerabzug (100,0 %), ein aliquoter Vorsteuerabzug anhand von verschiedenen Mischsteuersätzen (0,10 %,
15,73 % und 99,90 %) und ein Vorsteuerausschluss getätigt wurde. Aus Sicht der
Kontrollabteilung wird dadurch die buchhalterische Bewirtschaftung des genannten
Unterabschnittes erschwert.
Im Zuge weiterer eingehender Recherchen stellte die Kontrollabteilung fest, dass
das besagte Referat in Abstimmung mit dem städtischen Amt für Rechnungswesen
im Jahr 2017 einen Mischsteuersatz von 15,73 % im Zusammenhang mit der Abholung / Bergung von Tierischen Nebenprodukten durch die städtische Wasenmeisterei ermittelte. Im auf Stichproben basierenden Nachvollzug der Ausgaben in den
prüfungsrelevanten Jahren war für die Kontrollabteilung auffallend, dass keine
durchgängige Anwendung des berechneten Mischsteuersatzes von 15,73 % für die
betreffenden Geschäftsfälle der städtischen Wasenmeisterei erfolgte.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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