Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.182

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Der Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck hat in dieser besagten Sitzung
beschlossen, dass die Durchführung öffentlicher Ausschreibungen der Stadtgemeinde Innsbruck nach den vergaberechtlichen Bestimmungen aus Gründen der
Einfachheit, Raschheit und Zweckmäßigkeit sowie zur Kostenersparnis dem Stadtmagistrat übertragen wird.
Zudem wurde der Stadtmagistrat Innsbruck bezüglich Zuschlagsentscheidung und
Erteilung des Zuschlages im Einzelfall bis zu einem (Netto-)Auftragswert von
€ 25.000,00 ermächtigt.
In allen anderen Fällen, wenn der (Netto-)Auftragswert größer als € 25.000,00 ist,
wurde hingegen der Stadtsenat der Landeshauptstadt Innsbruck ausschließlich zur
Zuschlagsentscheidung und -erteilung legitimiert.
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Aufgrund obiger Feststellungen und Beanstandungen empfahl die Kontrollabteilung,
künftig mehr Sorgfalt auf die festgelegte Wertgrenze bei Erteilung des Zuschlages
im Rahmen von städtischen Vergabeverfahren entsprechend dem Gemeinderatsbeschlusses vom 12.07.2012 zu legen.
Darüber hinaus empfahl die Kontrollabteilung im Hinblick auf die Unterzeichnung
von Urkunden, mit denen die Stadtgemeinde Innsbruck privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt (beispielsweise Kaufverträge, Leasingverträge, udgl.), unbedingt
auf eine stadtrechtskonforme Unterfertigung größten Wert zu legen. Insbesondere
ist auf eine diesbezügliche Unterfertigung im beanstandeten Fall hinzuwirken.
Überdies regte die Kontrollabteilung an zu prüfen, inwieweit der Stadtsenat über die
seinerzeitige Neuanschaffung eines Dienstfahrzeuges im Bereich Veterinärwesen
(Wasenmeisterei) und über die dementsprechende Finanzierung rückwirkend zu informieren ist.
In der dazu abgegebenen Stellungnahme teilte die Dienststelle mit, der Empfehlung
der Kontrollabteilung in Hinkunft zu entsprechen.
Zur aktuellen Follow up – Einschau teilte das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen mit, künftig ein erhöhtes Augenmerk auf die Einhaltung der Wertgrenzen
und die Unterzeichnung von Urkunden zu legen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

84

Wie im Bericht erwähnt, ist die Stadtgemeinde Innsbruck entsprechend den schulorganisatorischen Bestimmungen gesetzliche Schulerhalterin der öffentlichen allgemeinen Pflichtschulen und für die Beistellung der Schulärzte sowie grundsätzlich
auch für die Übernahme deren Kosten zuständig.
Im Schuljahr 2017/2018 wurden in den insgesamt 34 städtischen Schulen rd. 3.806
Volksschüler, etwa 2.036 Jugendliche in den (Neuen) Mittelschulen, ca. 118 Kinder
in den beiden Sonderschulen und annähernd 140 Auszubildende im Polytechnischen Lehrgang von sechs Schulärzten betreut.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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