Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.196

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In der Stellungnahme zum diesjährigen Follow up wurde der Kontrollabteilung die
Korrektur der beanstandeten Positionen zur Kenntnis gebracht.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

101

In der digital geführten Kostenaufstellung stellte die Kontrollabteilung fest, dass für
die 15. Teilrechnung ein um € 1.549,48 zu hoher Betrag eingebucht wurde. Dieser
Betrag entsprach exakt einem Kostenanteil, der zu Lasten der Kostengruppe „Fahrleitungen + Wandanker“ zu verbuchen war und dort auch gebucht wurde. Insofern
beanstandete die Kontrollabteilung eine Doppelbuchung und empfahl eine entsprechende Korrektur. Im Anhörungsverfahren teilte die IVB mit, den Sachverhalt zu
prüfen und ggf. zu korrigieren.
Im Rahmen des Follow up 2020 informierte die IVB, dass zwar der Betrag, jedoch
keine Kosten doppelt ausgewiesen worden wären. Dies insofern, dass es ursprünglich neben einer korrekten Buchung auch zu einer falschen Buchung kam, die im
Zuge der Schlussrechnung jedoch korrigiert wurde. Die korrigierte Fehlbuchung verblieb jedoch zur Darstellung in der Kostenaufstellung.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

102

Die Kontrollabteilung stellte fest, dass die per Schlussbrief vereinbarte Verwendung
von Bauteilcodes/-gruppen im Zuge von Rechnungslegungen festgelegt worden ist.
Durch die teilweise fehlerhafte Zuordnung dieser Bauteilcodes im Vergleich zwischen Schlussbrief und digitaler Kostenaufstellung ergab sich, dass Leistungen, die
grundsätzlich in der Kostengruppe „Fundament Erstellung + Masten“ zu verbuchen
gewesen wären, der Kostengruppe „Fahrleitungen + Wandanker“ zugeordnet wurden. Die Kontrollabteilung empfahl der Projektleitung, den Sachverhalt zu prüfen
und ggf. eine Umbuchung der Kosten vorzunehmen, falls dies aus Gründen der
Übersichtlichkeit und Darstellung als zweckdienlich erachtet würde.
Die IVB teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, die Kostenzuordnung zu prüfen und ggf. zu korrigieren.
Im Zuge des diesjährigen Follow up teilte die IVB mit, dass nach Durchsicht der
falschen Zuordnung und nach Prüfung eventueller Folgen entschieden wurde, dass
die Umbuchungen nicht erforderlich seien, da sich hierdurch keine Änderungen der
Gesamtabrechnungssumme im Bereich „Fahrleitung“ ergäben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

103

Die Kontrollabteilung nahm im Abschnitt W5, Kostengruppe „Straßenbau und Gleisanlagen inkl. Abbruchkosten“ eine Stichprobe in Form einer Gegenüberstellung der
in der digitalen Kostenaufstellung vorgenommenen Buchungen mit jenen des Werkstättenmanagements COSware sowie mit den ausgehobenen Rechnungen vor.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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