Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.197

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Im Zuge des geführten Abgleiches konnte festgestellt werden, dass in der Kostengruppe „Straßenbau und Gleisanlagen inkl. Abbruchkosten“ grundsätzliche eine
Übereinstimmung zwischen den Buchungen der Kostenaufstellung und jenen des
Werkstättenmanagements bestand.
Für eine Beauftragung an die Boden- und Betonprüfstelle des Amtes der Tiroler
Landesregierung wurden in der digitalen Kostenaufstellung € 4.475,10 angegeben.
Als abgerechnete Kosten wurden € 44.750,10 vermerkt. Im digitalen Werkstättenmanagement fand sich ebenso der korrekte Betrag in Höhe von € 4.475,10. Nach
Kenntnis der Kontrollabteilung handelt es sich um einen Eingabefehler und die entsprechende Zahlung erfolgte in korrekter Höhe.
Für den Auftrag „Baukoordination“ waren in der digitalen Kostenaufstellung 16 Teilrechnungen abgebildet. Im digitalen Werkstättenmanagement waren zusätzlich drei
weitere Rechnungen gebucht. Nachdem die Rechnungslegung regelmäßig monatlich erfolgte und in der digitalen Kostenaufstellung genau in jenen Monaten keine
Zahlungen aufscheinen, denen die drei im COSware abgebildeten Rechnungen zuzurechnen sind, sollte aus Sicht der Kontrollabteilung geprüft werden, ob die Rechnungen in der Kostenaufstellung nachzutragen sind. Im Zuge der Prüfung war die
Kontrollabteilung noch auf weitere gleich gelagerte Fälle aufmerksam geworden und
hatte die Projektleitung darüber informiert.
Des Weiteren war festzustellen, dass in der Kostenaufstellung Buchungen teils mit,
teils ohne Skontobetrag eingetragen wurden.
Die Kontrollabteilung kam im Rahmen ihrer Prüfung der digital geführten Kostenaufstellung in Bezug auf die dargestellten Beauftragungen und Abrechnungen zum Ergebnis, dass in einigen Fällen verschieden gelagerte Abweichungen von den tatsächlichen Rechnungs- und Zahlungsbeträgen festzustellen waren. Die Kontrollabteilung empfahl, in den konkreten Fällen eine entsprechende Überprüfung und einen
Abgleich der eingetragenen Buchungen und Rechnungen vorzunehmen und ggf.
diese einer Korrektur zu unterziehen.
Die IVB teilte im damaligen Anhörungsverfahren mit, dass es sich bei der digitalen
Kostenaufstellung um eine Liste handeln würde, die parallel zur Buchhaltung händisch geführt würde. Die tatsächlichen Zahlungen würden jedoch über die Buchhaltung laufen. Die von der Projektleitung geführte Gesamtkostenaufstellung würde
den aktuellen Finanzstand des Projektes wiederspiegeln. Die Korrektur der aufgezeigten Eintragungen wurde zugesagt.
Anlässlich des heurigen Follow up informierte die IVB, alle beanstandeten Eintragungen einer Korrektur unterzogen zu haben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

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Zwei der insgesamt 32 bis zum Jahr 2013 angeschafften neuen Straßenbahngarnituren waren zum Zeitpunkt der ersten Projektprüfung an eine oberösterreichische
Verkehrsgesellschaft vermietet. Zum damaligen Prüfungszeitpunkt waren beide
Mietverhältnisse bis 31.12.2015 befristet. Als Entgelt war ein jährlicher Betrag von
€ 150.000,00 vereinbart, wobei die Abrechnung und Bezahlung des Mietzinses in
monatlichen Raten zu erfolgen hatte.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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